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Nachhaltigkeitsberichtserstattung - EFRAG veröffentlicht neue ESRS-Datenpunkteliste 2026

Veröffentlicht: 14. September 2026
Von: Meike Wörmann, Anna Margareta Gehrs

Die neu veröffentlichte ESRS-Datenpunkteliste bringt spürbare Entlastungen für berichtspflichtige Unternehmen. Im Vergleich zur Fassung von 2023 verringert sich die Anzahl der vorgesehenen Datenpunkte deutlich von 783 auf 292.

 

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat Ende August 2026 den Entwurf ihrer überarbeiteten ESRS-Datenpunkteliste veröffentlicht. Die Unterlagen basieren auf den im Juli 2026 von der EU-Kommission verabschiedeten vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). 

Deutliche Reduzierung der Datenpunkte

Ein zentrales Ergebnis der Überarbeitung ist die erhebliche Verringerung des Berichtsumfangs. Nach Angaben der EFRAG umfasst die neue Datenpunkteliste insgesamt 292 Datenpunkte (Stand 2023: 783 Datenpunkte). Die EFRAG betont ausdrücklich, dass die Datenpunkteliste keine Checkliste darstellt. Unternehmen müssen weiterhin zunächst eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen und nur solche Informationen offenlegen, die für ihr Geschäftsmodell sowie ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen relevant sind. Nicht wesentliche Datenpunkte müssen nicht berichtet werden. 

Datenpunktliste ist nicht final

Nach Angaben der EFRAG handelt es sich bei der Datenpunktliste um nicht verbindliches Begleitmaterial zur Unterstützung der praktischen Anwendung der ESRS. Maßgeblich bleiben weiterhin die offiziell verabschiedeten ESRS-Standards.

Die Unterlagen wurden im Rahmen einer sogenannten „Fatal Flaw Review“ veröffentlicht. Stakeholder haben bis zum 23. Oktober 2026 die Möglichkeit, über ein digitales Formular Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge an die EFRAG zu richten. Auf Basis der eingehenden Stellungnahmen beabsichtigt die EFRAG, gegebenenfalls noch bestehende Fehler oder Unstimmigkeiten zu identifizieren und zu korrigieren.

Anschließend (voraussichtlich Ende 2026) soll die finale Version veröffentlicht werden. 

Überarbeitung der XBRL-Taxonomie

Die Taxonomie bildet die technische Grundlage für das ESEF-Tagging der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der begleitenden Pressemitteilung kündigte die EFRAG an, in Kürze einen separaten Entwurf der ESRS-XBRL-Taxonomie 2026 zu veröffentlichen und ebenfalls zur öffentlichen Konsultation zu stellen.

WAS UNTERNEHMEN JETZT TUN SOLLTEN

Für Unternehmen, die künftig unter die CSRD-Berichtspflichten fallen oder sich bereits mit Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der neuen Anforderungen. Insbesondere bestehende ESG-Datenmodelle, Wesentlichkeitsanalysen und Reporting-Prozesse sollten auf die vereinfachten ESRS-Anforderungen abgestimmt werden.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Nachhaltigkeitsberatung

Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

+49 521 2993340

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

+49 521 2993176