Deutliche Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Veröffentlicht: 25. August 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von:
Meike Wörmann
Mit der Verabschiedung der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards am 3.7.2026 verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen spürbar zu reduzieren. Weniger Datenpunkte, eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse und ein neuer freiwilliger Berichtsstandard sollen künftig für mehr Praxistauglichkeit sorgen, ohne die Transparenz für Investoren und andere Stakeholder wesentlich einzuschränken.
Die Europäische Kommission hat am 3.7.2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards sowie einen freiwilligen Berichtsstandard (Voluntary Standard) verabschiedet. Damit setzt die Europäische Union einen zentralen Baustein des Omnibus-I-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung um. Ziel ist es, die Berichtsanforderungen für Unternehmen deutlich zu reduzieren, die Praktikabilität der Standards zu erhöhen und gleichzeitig die Aussagekraft der Nachhaltigkeitsinformationen zu erhalten. Die Standards werden daher stärker auf entscheidungsnützliche Informationen ausgerichtet, und gleichzeitig werden unnötige Berichtslasten abgebaut. Hierdurch soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt und die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöht werden.
Kernstück der Überarbeitung ist die erhebliche Verringerung der Offenlegungspflichten. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden mehr als 60 % der bisher verpflichtenden Datenpunkte gestrichen. Insgesamt reduziert sich die Anzahl der offenzulegenden Informationen um mehr als 70 %. Erwartet wird, dass sich dadurch die Berichterstattungskosten um über 30 % verringern. Die Vereinfachungen betreffen alle Bereiche der Environmental-, Social- und Governance-Berichterstattung.
Insbesondere wurden zahlreiche narrative Angaben gestrafft, Doppelungen zwischen einzelnen Standards beseitigt und Anforderungen entfernt, deren Nutzen für die Adressaten als begrenzt eingeschätzt wurde.
Einen zentralen Schwerpunkt der Reform bildet die Überarbeitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Während die bisherigen Anforderungen vielfach als zu detailliert und ressourcenintensiv kritisiert wurden, verfolgen die neuen European Sustainability Reporting Standards einen stärker prinzipienorientierten Ansatz. Unternehmen erhalten größere Flexibilität bei der Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und können ihre Analyse stärker an Geschäftsmodellen, Strategien sowie den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ausrichten. Der Fokus verschiebt sich damit von der Dokumentation einer Vielzahl einzelner Sachverhalte hin zu einer stärker risikoorientierten und adressatenbezogenen Betrachtung.
Neben der Verringerung der Datenpunkte beinhalten die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards zahlreiche weitere Vereinfachungen:
- Verschlankung verschiedener Strategie-, Governance- und Managementangaben
- Erweiterung von Übergangsvorschriften und phasenweise Einführung bestimmter Offenlegungspflichten
- Verbesserte Konsistenz mit anderen europäischen Regulierungen, insbesondere den Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive
- Zusätzliche Flexibilität bei der Ermittlung von Treibhausgasemissionen und bei der Definition organisatorischer Abgrenzungen
- Klarstellungen zu erwarteten finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie zu vertraulichen Informationen
Parallel zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards hat die Europäische Kommission einen angepassten Standard für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary Standard) verabschiedet. Dieser richtet sich an Unternehmen, die nicht unmittelbar unter die Corporate Sustainability Reporting Directive fallen.
Der Standard soll einen europaweit einheitlichen Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen schaffen. Gleichzeitig dient er als Instrument zur Begrenzung von Informationsanforderungen entlang der Lieferkette. Durch die sog. „Value Chain Cap“ sollen berichtspflichtige Unternehmen nur noch solche Informationen von nicht berichtspflichtigen Geschäftspartnern anfordern dürfen, die im freiwilligen Standard vorgesehen sind. Insbesondere für mittelständische Unternehmen kann dies zu einer spürbaren Entlastung führen, da sich bislang häufig individuelle und teilweise sehr umfangreiche Fragebögen unterschiedlicher Kunden und Finanzierer überschneiden.
FAZIT
Unternehmen sollten die neuen Regelungen der European Sustainability Reporting Standards frühzeitig analysieren und darauf prüfen, in welchem Umfang bestehende Berichtsprozesse und Wesentlichkeitsanalysen angepasst werden können.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin