Themenfelder

D. ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen

Veröffentlicht: 4. März 2024 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2024
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Dieser Standard soll dem Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung ermöglichen, die wesentlichen positiven und negativen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf Wasser- und Meeresressourcen zu verstehen. Des Weiteren soll deutlich werden, ob die Pläne und Fähigkeiten eines Unternehmens, seine Strategie und sein Geschäftsmodell im Einklang mit der Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung stehen. Der Begriff „Wasser“ bezieht sich auf Oberflächengewässer und auf Grundwasser.

 

1. Governance und Organisation

Hier sind ausschließlich die Angaben gemäß ESRS 2 zu machen. Zusätzliche eigene Angabepflichten resultieren aus ESRS E2 nicht.

2. Strategie und Geschäftsmodell

Hierzu gibt es keine gesonderten Angabepflichten in ESRS E2.

3. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Das Unternehmen hat das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen darzustellen. Hierbei hat es insbesondere anzugeben, ob es hierbei seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen der Tätigkeit und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette überprüft hat – und wenn ja, welche Methoden, Annahmen und Instrumente der Überprüfung zugrunde gelegt wurden. Wie bei dem Thema „Umweltverschmutzung“ ist auch bei dem Thema „Wasserverbrauch“ gesondert auf die Art und Weise einer eventuell durchgeführten Konsultation betroffener Gemeinschaften einzugehen.

Die Angaben zu Richtlinien und Konzepten haben gemäß den Vorgaben des ESRS 2 MDR-P in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen zu erfolgen. Hierbei ist insbesondere darzulegen, ob die Konzepte auf Wasserbewirtschaftung (Nutzung und Beschaffung von Wasser- und Meeresressourcen, Wasseraufbereitung und Vermeidung und Verminderung von Wasserverschmutzung), Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf wasserbezogene Themen und die Verpflichtung zur Verringerung des wesentlichen Wasserverbrauchs in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, ausgerichtet sind.

Das Unternehmen hat die Angaben zu den Maßnahmen in Anlehnung an ESRS 2 MDR-A zu machen. Zusätzlich kann darauf eingegangen werden, welcher Ebene in der Abhilfemaßnahmenhierarchie (Vermeidung und/oder Verringerung von Wasser- und Meeresressourcen, Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser oder Wiederherstellung und Regenerierung von aquatischen Ökosystemen und Gewässern) die Maßnahmen und Mittel zugeordnet werden können.

4. Parameter und Ziele

Das Unternehmen hat seine festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen anzugeben. Die Angabepflicht umfasst die erforder­lichen Informationen nach ESRS 2 MDR-T.

Bei den Ausführungen zu den Zielen ist darauf einzugehen, ob und inwieweit sich diese auf das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, auf Meeresressourcen einschließlich zusammenhängender Rohstoffe (Art und Menge) und auf die Verringerung des Wasserverbrauchs beziehen.

Das Unternehmen kann Ziele in Bezug auf die Verringerung der Entnahmen von Wasser und die Verringerung der Ableitung von Wasser festlegen. Es hat Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:

  • Gesamtwasserverbrauch in m3
  • Gesamtwasserverbrauch in m3 in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich von Gebieten mit hohem Wasserstress
  • Gesamtvolumen des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers in m3
  • Gesamtvolumen des gespeicherten Wassers und Veränderung bei der Speicherung in m3
  • Hintergrundinformationen einschließlich über die Wasserqualität und -quantität der Wassereinzugsgebiete sowie über die Art und Weise, wie die Daten erhoben wurden

Zudem ist die Information über die Wasserintensität vorzulegen. Diese ist definiert als Gesamtwasserverbrauch im eigenen Betrieb in m3/Mio. Euro Nettoeinnahmen.

Zudem haben Angaben zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen zu erfolgen. Diese umfassen

  • eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Auswirkungen in monetärer Hinsicht, bevor Maßnahmen berücksichtigt werden (falls quantitative Angaben zu unangemessenen Kosten führen oder schlicht nicht möglich sind, sind qualitative Angaben zu machen),
  • eine Beschreibung der finanziellen Auswirkung inkl. damit zusammenhängender Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie der Zeithorizonte des wahrscheinlichen Eintritts und
  • kritische Annahmen im Rahmen der Quantifizierung inkl. Quellen und Grad der Unsicherheit.

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>, Partnerin

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor <sup>IDW</sup>

+49 521 29934177

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ESRS E1– E5 Umweltstandards

 

Rundschreiben
Nachhaltigkeit 2-2024

Veröffentlicht: 4. März 2024

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