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Förderung beim Wohnungsbau: Abschreibung

Um den Wohnraummangel zu bekämpfen und Investitionen zu fördern, hat der Gesetzgeber zwei neue Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude eingeführt. Die degressive Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen steuerlich geltend zu machen, während die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau zusätzliche Abschreibungen für bestimmte Bauvorhaben bietet. Beide Maßnahmen sollen Anreize schaffen, um den Bau und die Vermietung von Wohnraum zu unterstützen.

 

Degressive Abschreibung für Wohngebäude

Um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und einen Investitionsanreiz zu schaffen, hat der Gesetzgeber die degressive Abschreibung für einen befristeten Zeitraum wiedereingeführt. Für Wohngebäude, mit deren Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wurde/wird, besteht damit künftig ein Wahlrecht zur degressiven Abschreibung in Höhe von 5 % vom jeweiligen Restbuchwert. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für angeschaffte Immobilien. Durch die degressive Abschreibung können in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden als bei der linearen Abschreibung von 3 %. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Abschreibungsart für Ihre Immobilien und stehen Ihnen rund um das Thema beratend zur Seite.

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Um den Mietwohnungsneubau zu fördern, hat der Gesetzgeber eine zeitlich befristete Sonderabschreibung eingeführt. Die Regelung ermöglicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Wirtschaftsjahren unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Abschreibung von bis zu jährlich 5 %. Begünstigt sind Baumaßnahmen, deren Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellt wurde/wird bzw. erfolgt ist / erfolgen wird. Die Immobilien müssen im Anschluss entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Durch die richtige Kombination der Abschreibungsmöglichkeiten kann in den ersten vier Jahren über ein Drittel der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgeschrieben werden. Gern optimieren wir mit Ihnen gemeinsam die Abschreibung Ihrer Immobilien und zeigen Ihnen die Wirkungsweise der verschiedenen Abschreibungsoptionen auf.

 

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