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Compliance: Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Grunderwerbsteuer für Immobilien

Für Immobilieninvestoren ist die Einhaltung von Compliance-Vorschriften entscheidend, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie bei der fristgerechten Erfüllung von Grunderwerbsteueranzeigen. Unsere Expertise im Immobiliensteuerrecht gewährleistet, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen sicher und effizient erfüllen.

 

Jahresabschlüsse und laufende Steuererklärungen von Gesellschaften

Gesonderte und einheitliche Feststellung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer – neben der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses müssen Gesellschaften umfangreiche Erklärungspflichten erfüllen. Hinzu kommt die unterjährige Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Gern erstellen wir die Unterlagen für Sie und stehen Ihnen mit unserer Expertise beratend zur Seite. Sei es, dass es um die Besonderheiten bei vermögensverwaltenden Gesellschaften oder um die erweiterte Grundstückskürzung für gewerbesteuerliche Zwecke geht – dank unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensteuerrecht wissen wir, worauf bei grundbesitzenden Gesellschaften zu achten ist.

Grunderwerbsteueranzeigen

Grunderwerbsteuer fällt nicht nur beim Asset Deal an, sondern kann auch bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften (Share Deal) entstehen. In diesem Fall ist der Steuerpflichtige zur Anzeige gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Die Erfüllung dieser Anzeigepflichten ist mittlerweile sehr komplex. In der Regel sind mehrere Anzeigen einzureichen und die Frist ist dabei mit 14 Tagen sehr knapp bemessen. Die Nichteinhaltung der Pflicht kann weitreichende Folgen haben und u. a. zu einem mehrfachen Anfall von Grunderwerbsteuer führen. Umso wichtiger ist es, hier Fachexperten an der Seite zu haben. Wir behalten die gesetzlichen Anforderungen für Sie im Blick und unterstützen Sie bei der fristgerechten Erfüllung der Anzeigepflichten.

 

Unser Expertinnen und Experten für Immobiliensteuerrecht

Steuererklärung für die Immobilienbewertung

Sei es für erbschaft-, schenkung- oder grunderwerbsteuerliche Zwecke – Immobilienbewertungen sind immer wieder erforderlich. Wir bieten Ihnen unsere fachliche Expertise bei der passenden Bewertungsmethode sowie den entscheidenden Parametern und erstellen die erforderlichen Steuererklärungen für Sie.

Grundsteuer-Änderungsanzeige

Eigentümer von Grundbesitz sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich insbesondere auf die Höhe des Grundsteuerwertes, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirkt, anzuzeigen. Diese Anzeige ist durch den Steuerpflichtigen unaufgefordert bis zum 31.1. des Jahres, das auf die Änderung der Verhältnisse folgt, abzugeben. In Bayern, Hamburg und Niedersachsen endet die Frist am 31.3. des Folgejahres. Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um die Anzeigepflicht oder die Vorbereitung der Anzeige selber geht.

 

Spezial-Investmentfonds

Auf Ebene von steuerlichen Spezial-Investmentfonds sind regelmäßig umfangreiche Steuererklärungen für die Anleger zu erstellen, die innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende beim zuständigen Finanzamt einzureichen sind. Zudem sind Kapitalertragsteuererklärungen für Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge sowie Anteilsveräußerungen durch die Anleger fristgerecht an das Finanzamt zu übermitteln. Wir unterstützen Spezial-Investmentfonds dabei, die steuerlichen Compliance-Anforderungen einzuhalten.

Investmentfonds

Bei Investmentfonds, die nicht als steuerliche Spezial-Investmentfonds qualifizieren, sind Kapitalertragsteueranmeldungen für Ausschüttungen, Anteilsveräußerungen und die Vorabpauschale zu erstellen. Weiterhin können wir Investmentfonds auch bei der Berechnung der Vorabpauschale unterstützen.