„Die Glaskugel, in die
wir blicken, ist trübe.“
Trotz geopolitischer Unwägbarkeiten gibt es viele mittelständische
Unternehmen, die den US-amerikanischen Markt bereits für sich
entdeckt haben, oder zumindest damit liebäugeln, ihn zu erobern.
Jemand, der ihnen dabei hilft, ist Andreas Koller, Certified Public
Accountant (CPA) und International Tax Principal beim HLB-Partner
GHJ in den USA. Im gemeinsamen Interview mit Marcus Kunert,
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und
Partner bei HLB Stückmann, klärt er zu Fragen rund um die
steuerlichen Herausforderungen bei solch einem Vorhaben auf.
Herr Koller, aktuell stellt sich zumindest aus deutscher Perspektive die Lage in den USA als eher chaotisch dar. Sehen Sie das ähnlich?
Anderas Koller: Ich bin jetzt seit 2003 in den USA, habe mittlerweile die deutsche und die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Und ja, die Zeiten sind in vielerlei Hinsicht die chaotischsten, die ich bisher in den USA erlebt habe. Es gibt dabei sehr einschneidende Veränderungen – geopolitisch, innenpolitisch und sicherlich auch steuerrechtlich. Aber bei letzterem muss man unterscheiden: Da ist nicht alles schlecht oder chaotisch, was da in der vergangenen Zeit entschieden wurde.
Was sind denn die klassischen Mandanten, die zu Ihnen kommen?
AK: Es sind mal die, die von den USA aus nach Deutschland oder generell nach Europa oder in andere Länder expandieren wollen. Und dann gibt es die Mandanten, die aus Deutschland zu uns in die USA kommen wollen.
Marcus Kunert: Das Procedere ist dann immer gleich – und zeigt, wie gut das HLB-Netzwerk funktioniert. Wenn einer unserer Mandanten, meist aus dem größeren Mittelstand, zu uns kommt und sich mit der Idee trägt, in die USA zu gehen, dann schließen sich Andreas und ich schnell kurz und klären ab, wer was übernehmen kann.
AK: Und man muss dazu sagen, dass HLB wirklich keines dieser Netzwerke ist, die mehr Schein als Sein sind. Wir schätzen und pflegen hier sehr persönliche Beziehungen, wissen, was der andere kann und wo er uns unterstützt. Marcus und ich sehen uns im Jahr auf unterschiedlichen Kongressen und Konferenzen, wir stehen im stetigen Austausch miteinander und wissen, wann wir uns gegenseitig mit ins Boot holen sollten.
Wie stellt sich denn die Situation für die deutschen Unternehmen dar? Sind sie wegen der jetzigen Situation eher zurückhaltend – oder lassen sie sich von alledem nicht abschrecken?
MK: Auch da gibt es ganz unterschiedliche Reaktionen. Es gibt die, die noch vor dem Inkrafttreten der Zölle versucht haben, möglichst viel Ware in die USA zu bringen. Die, die ihre Entscheidung, als Unternehmen in die USA zu gehen oder hier eine Vertriebsgesellschaft zu gründen, schon vor vielen Jahren getroffen haben und sich jetzt nicht mehr abschrecken lassen. Und dann sind da natürlich auch die, die bei all den Negativmeldungen abgeschreckt sind und dieses Projekt erst einmal auf Eis legen.
Was sagen oder raten Sie denn Letzteren?
AK: Erst einmal ist es so, dass wir auch beides erleben. Die, die sich nicht abschrecken lassen. Und denen können wir nur Mut zusprechen. Aus steuerrechtlicher Sicht sind die Veränderungen nicht so chaotisch, wie sich das in den Nachrichten manchmal widerspiegelt – da wird häufig vieles miteinander vermischt. Wenn man sich die Fachmedien anschaut, dann zeichnet sich ein ganz anderes Bild. Die ersten Änderungen gab es ja schon während der ersten Amtszeit von Donald Trump, also 2017. Was da an temporären Regelungen getroffen wurde, gilt jetzt zeitlich unbegrenzt. Da ist schon viel Sinnvolles seit 2017 passiert. Die Regeln zur Minimalbesteuerung für verbundene Unternehmen wurden angepasst und gelten jetzt dauerhaft. Und auch sonst wurde einiges verändert, was wirklich einem System folgt und durchaus als sehr unternehmerfreundlich bezeichnet werden darf.
Unternehmen, die noch hadern, sage ich gerne, dass der US-Markt immer noch sehr attraktiv ist und häufig als Startpunkt für eine Geschäftstätigkeit in ganz Nord- und Südamerika dient. Das hat sich nicht gerändert. Problematisch ist, dass die US-Regierung gerade in Verhandlungen über Handelsabkommen steht und dabei Drohungen sowie „Rachesteuern“ als Druckmittel einsetzt. Das wirkt sehr nachteilig für ausländische Unternehmen in den USA, auch wenn da viel Taktik mit im Spiel ist. Nicht ohne Grund lautet der Titel von Donald Trumps Buch „The Art of the Deal“. Das muss man wissen, dann kommt man damit besser zurecht.
"Wenn es um Investitionen und Gründungen geht, sind viele zurückhaltend, das ist schon deutlich spürbar. Es ist einfach eine große Unsicherheit da." Marcus Kunert (HLB Stückmann): Begleitet deutsche Mittelständler steuerlich auf ihrem Weg in die USA.
Wie sehen Sie als Amerikaner denn dieses Vorgehen? Und wie wird es von amerikanischen Unternehmen bewertet?
AK: Wir sehen das eigentlich genauso kritisch wie die Europäer. Aber für uns gibt es noch andere Facetten. Denn was viele nicht sehen, ist, dass auch die amerikanischen Unternehmen selbst stark unter dieser Zollpolitik leiden. Das liest man kaum, aber das ist so. Es ist also doppelt chaotisch – und spiegelt sich dann natürlich darin wider, wie wir als Amerikaner über diese Form des „Deals“ denken.
Wie ist das bei HLB Stückmann hier in Bielefeld? Sinkt die Zahl der Unternehmen, die sich in die USA aufmachen wollen?
MK: Wenn es um Investitionen und Gründungen geht, sind viele zurückhaltend, das ist schon deutlich spürbar. Es ist einfach eine große Unsicherheit da. Wir helfen gerne dabei, die Situation sachlich zu bewerten und Risiken und Chancen abzuwägen. Das Problem sind sicherlich nicht die steuerrechtlichen Veränderungen und Vorgaben in den USA, sondern die geopolitische Lage und die hohen Zölle, die mal erhoben, dann verschoben und ganz abgeschafft werden.
Wenn ein Unternehmen aus Deutschland dann doch Mut aufbringt, was raten Sie ihm heute und wo befinden sich die größten Fallstricke?
AK: Wichtig ist, dass man von Anfang an von der Struktur her alles richtig macht. Ich muss mich in Ruhe fragen: Was will ich in den USA machen? Will ich Kapital generieren, Fachpersonal, etwa im Tech-Bereich, akquirieren, oder einfach meine Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen oder Endverbraucher vertreiben? Von dieser Fragestellung hängt viel ab. Ein großer Anfängerfehler ist sicherlich zu vergessen, dass wir hier in den USA fünfzig Bundesstaaten mit ganz eigenen Steuerregeln und Registrierungspflichten haben. Gleichzeitig gibt es auch einige Unternehmen, die einfach mal starten, einfach beginnen, zu verkaufen. Davor kann ich wirklich nur warnen.
MK: Wir weisen von Anfang an darauf hin, dass man auch bei der Einkommenssteuer aufpassen muss. Auch hier gibt es viele Fragen zu beantworten. Was genau mache ich in den USA, wie sieht es mit meinen Mitarbeitenden aus, auch wenn sie nur manchmal in den USA sind, welche Meldepflichten habe ich insgesamt zu beachten? Und dann ist da natürlich sehr schnell die Frage, was alles bei der Gründung einer Gesellschaft in den USA zu beachten ist. Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich auch die Wahl des passenden Verrechnungspreises, also das Berechnen von Leistungen oder Waren zwischen der deutschen Mutter- und der US-Vertriebsgesellschaft. Da kann es schnell zu Problemen und auch Streitigkeiten kommen.
"Unternehmen, die noch hadern, sage ich gerne, dass der US-Markt immer noch sehr attraktiv ist und häufig als Startpunkt für eine Geschäftstätigkeit in ganz Nord- und Südamerika dient." Andreas Koller (GHJ, CPA): Berät deutsche Unternehmen bei der Expansion in die USA.
Einige Unternehmen suchen sich ja anfangs einen Händler in den USA, der erst einmal die Ware selbst ein- und dann in den USA verkauft. Was halten Sie von dieser Taktik?
MK: Auch hier muss man genau aufpassen. Werde ich vielleicht doch unternehmerisch tätig, was ist mit meinen Angestellten, die in die USA zu dem Händler reisen und vor Ort arbeiten? Die Übergänge sind meist fließend – und dann fangen die Probleme direkt an. Wir empfehlen in den meisten Fällen, direkt eine Gesellschaft zu gründen, um hier perfekt vorbereitet zu sein.
AK: Und das Gründen ist nun wirklich einfach in den USA. Eine LLC lässt sich online starten, es braucht kein Startkapital und die Kosten belaufen sich im einfachsten Fall auf ein paar hundert Dollar.
MK: Wobei wir bei der LLC aus deutscher Sicht doch schnell Bauchschmerzen bekommen, weil das Finanzamt ein sehr kritisches Auge darauf wirft und sich häufig steuerrechtliche Problemstellungen ergeben. Besser geeignet ist aus deutscher Steuersicht eher die Gründung einer INC.
AK: Das ist in der Tat so, aber auch die ist schnell und einfach gegründet. Das klappt meist in ein bis zwei Wochen …
MK: … und damit immer noch erheblich schneller als bei uns.
Und wie wichtig ist es, dass ich mir den richtigen Sitz der Gesellschaft aussuche?
AK: Man muss erst einmal wissen, dass Gründungs- und der Geschäftssitz nicht derselbe sein müssen. Das ist der Grund dafür, dass ein Großteil aller Firmen mit internationalem Mutterunternehmen in Delaware gegründet wird.
Hier sind die Voraussetzungen am niedrigsten, hier muss ich nur wenige Dokumente einreichen. Wichtig zu wissen ist aber, dass eine Gründung in Delaware keine steuerlichen Vorteile hat. Danach kann man seinen Geschäftssitz dahin verlegen, wo man möchte. Wichtig ist, dass man sich rechtlich und auch steuerrechtlich registriert. Es hilft, wenn man jemanden in den USA hat, der das übernimmt. Das übernehmen wir gerne, genau für diesen Fall ist das HLB-Netzwerk gedacht. Dann braucht es noch ein Bankkonto, vielleicht einen Servicedienstleister, der sich um die Gehälter kümmert, und es kann losgehen.
Wie schaut das deutsche Finanzamt dabei zu?
MK: Durchaus interessiert (lacht). Ich als Unternehmen muss das direkt melden, auch wenn noch gar nichts passiert ist. Wenn dann die ersten Rechnungen untereinander gestellt werden, sitzt das Finanzamt direkt mit am Tisch. Maßgabe bei diesen Rechnungen und den Preisen darauf ist immer, dass sie wie ein Geschäft unter Fremden behandelt werden. Das kann natürlich schnell hoch strittig werden.
Kommen wir zurück zur Zoll-Thematik. Wie wird sich das Ihrer Ansicht nach entwickeln?
AK: Die Glaskugel, in die wir aktuell blicken, ist eher trübe. Aber man muss einiges wissen, um all das richtig einordnen zu können. Grundsätzlich hat der US-Präsident keine Kompetenz, Zölle zu erheben. Das kann laut Verfassung nur der Kongress. Dieser hat allerdings in den vergangenen Jahrzehnten bestimmte Handelsgesetze erlassen, die es dem Präsidenten ermöglichen, in begrenzten Spezialfällen Zölle zu erheben – etwa bei unfairen Handelspraktiken oder Diskriminierung gegenüber amerikanischen Unternehmen, oder in Fällen, in denen die nationale Sicherheit gefährdet ist.
Gerade die letzteren Regelungen sind allerdings strittig – unter dem IEEPA (International Emergency Economic Powers Act) darf der Präsident dem Wortlaut nach nur Importe regulieren, die Erhebung von Zöllen ist in diesem speziellen Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Und darüber wird gerade in den USA gerichtlich gestritten. In den ersten Instanzen hat die Regierung immer verloren, Anfang 2026 erwarten wir die höchstrichterliche Entscheidung. Dann wird es interessant. Bis dahin sind ja schon ein paar hundert Milliarden Dollar eingenommen worden – müssen die dann zurückgezahlt werden? Und selbst wenn die IEEPA-Zölle ausgehebelt werden, ist es fraglich, ob die Sache damit wirklich beendet ist, oder dann noch ältere Gesetze ausgegraben werden, um weitere Strafzölle zu erheben; das bleibt dann abzuwarten. All das macht die Gesamtsituation nicht stabiler. Ich persönlich glaube – aber meine Vorhersagen haben nicht immer zugetroffen (lacht) –, dass die Inflation weiter zunimmt und jeder US-Amerikaner in seinem Portemonnaie merken wird, dass sich darin immer weniger Geld befindet. Wenn man, wie schon während Corona geschehen, immer mehr staatliches Geld in die Wirtschaft pumpt, dann führt das zwangsläufig zu einer Inflation. Wir haben 2026 die Zwischenwahlen für Unterhaus und Senat. Ich kann mir gut vorstellen, dass es da die erste Quittung für diese Handelspolitik und die damit verbundenen steigenden Preise gibt. Aber dafür benötigen die Demokraten ein tragfähiges Konzept. Und das fehlt immer noch.