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Stückmann Podcast Folge 28: Senkung der Unternehmens­steuersätze ab 2028

Im Podcast von HLB Stückmann spricht Juliette Gill mit Christian Hauptmann über die geplante Senkung der Unternehmenssteuersätze ab 2028 – und die weitreichenden Konsequenzen für Kapital- und Personengesellschaften. Was zunächst nach einer einfachen Botschaft klingt – „Die Steuersätze sinken“ – erweist sich bei näherer Betrachtung als komplexe steuerliche Weichenstellung. Neben der schrittweisen Reduzierung der Körperschaftsteuer sind Abschreibungsregelungen, bilanzielle Auswirkungen, Thesaurierungsoptionen, und mögliche Rechtsformwechsel zu berücksichtigen. Die Folge zeigt, welche konkreten Vorteile sich ergeben, wo praktische Herausforderungen liegen und warum Unternehmen bereits heute strategisch planen sollten.

Steuern
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Themen aus dem Podcast:

Gesetzliches Investitions­sofort­programm: Abschreibung und Steuersatz­senkung

Grundlage ist das im Juli 2025 verabschiedete „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Ziel ist es, Investitionen anzureizen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu stärken.

Das Gesetz sieht zwei aufeinander abgestimmte Maßnahmen vor:

Investitionsbooster (2025–2027)

Unternehmen können für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent in Anspruch nehmen. Begünstigt sind Anschaffungen und Herstellungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. 

Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028

Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt reduziert – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Vereinfacht betrachtet sinkt damit die Steuerbelastung auf Unternehmensebene von rund 30 Prozent auf künftig etwa 25 Prozent. 

Bereits heute relevant: Latente Steuern und Planungsbedarf

Obwohl die Steuersatzsenkung erst 2028 beginnt, ist sie schon heute in der Rechnungslegung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung latenter Steuern sind die künftig geltenden Steuersätze maßgeblich. Unternehmen müssen daher prognostizieren, wann sich Bewertungsunterschiede auflösen, und den dann gültigen Körperschaftsteuersatz anwenden. Das führt bereits jetzt zu Anpassungen in Jahresabschlüssen und erhöhtem Planungsaufwand.

Personengesellschaften im Belastungsvergleich

Für Personengesellschaften stellt sich die Situation differenzierter dar. Bei regulärer Besteuerung unterliegen Gewinne dem persönlichen Einkommensteuersatz der Gesellschafter, der im Spitzenbereich rund 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag beträgt. Während Personengesellschaften bislang häufig leicht günstiger besteuert wurden als voll ausschüttende Kapitalgesellschaften, kann sich dieses Verhältnis künftig umkehren. Perspektivisch entsteht damit ein struktureller Steuernachteil für regulär besteuerte Personengesellschaften.

Thesaurierungs­begünstigung und Wechseloptionen

Eine Möglichkeit zur Angleichung bietet die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Nicht entnommene Gewinne können mit einem begünstigten Steuersatz besteuert werden, der von derzeit 28,25 Prozent ebenfalls bis 2032 auf 25 Prozent sinken soll. Damit würde er dem künftigen Körperschaftsteuersatz entsprechen.

Allerdings ist die Regelung komplex: Jeder Gesellschafter muss den Antrag individuell stellen, es sind besondere Nachversteuerungsrechnungen zu führen, und spätere Entnahmen können eine zusätzliche Steuerbelastung auslösen. Auch Umstrukturierungen können erschwert werden.

Alternativ kommt ein Wechsel in die Körperschaftsbesteuerung in Betracht – entweder durch Formwechsel in eine GmbH oder durch Optionsantrag nach § 1a KStG, bei dem die Personengesellschaft steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird. Grundsätzlich ist ein solcher Schritt unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral möglich.

Gleichwohl sind Themen wie bestehende Nachversteuerungsbeträge, Sperrfristen, Sonderbetriebsvermögen oder Verlustnutzung sorgfältig zu prüfen. Gerade bei gewachsenen Strukturen sind häufig vorbereitende Maßnahmen erforderlich.

Fazit: Jetzt die Weichen stellen

Die Reform macht Kapitalgesellschaften steuerlich attraktiver und setzt Personengesellschaften unter Handlungsdruck. Ob Thesaurierung oder Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Unternehmensstruktur, der Gewinnverwendung und langfristigen Strategie ab.

Unser Ansatz lautet daher: Nicht bis 2028 oder 2032 warten, sondern bereits heute prüfen, wie die eigene Gesellschaftsstruktur künftig steueroptimal ausgestaltet werden kann. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

 

Steuern to go – Senkung der Unternehmens­steuer­sätze ab 2028


Juliette Gill und Christian Hauptmann erörtern, welche Auswirkungen die ab 2028 schrittweise sinkenden Unternehmenssteuersätze auf Kapital- und Personengesellschaften haben und warum Unternehmen bereits heute ihre Rechtsform und Steuerstrategie überprüfen sollten.

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Juliette Gill, LL.M.

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin

Dipl.-Finanzw.
Christian Hauptmann, LL.M.

Steuerberater, Rechtsanwalt