DE EN

Stückmann Podcast Folge 27: Photovoltaikanlagen und ihre Besteuerung

Photovoltaikanlagen spielen eine zentrale Rolle bei der Energiewende und gewinnen auch für Immobilieninvestoren zunehmend an Bedeutung. Doch gerade bei größeren Immobilienbeständen stellt sich schnell eine entscheidende steuerliche Frage: Führt der Betrieb einer Photovoltaikanlage zu gewerblichen Einkünften – und gefährdet damit die vermögensverwaltende Struktur?

In dieser Folge von „Steuern to go“ spricht Juliette Gill gemeinsam mit Oliver Middendorf über die steuerlichen Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von Photovoltaikanlagen in vermögensverwaltenden Personengesellschaften.

Steuern
to go
 

Themen aus dem Podcast:

Vermögensverwaltung trifft Energiewende – ein steuerlicher Zielkonflikt

Immobilien werden häufig in vermögensverwaltenden Personengesellschaften gehalten. Ein wesentlicher Vorteil dieser Struktur besteht darin, dass Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfrei veräußert werden können, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden.

Demgegenüber steht der Wunsch vieler Immobilienhalter, in erneuerbare Energien zu investieren – insbesondere in Photovoltaikanlagen. Steuerlich problematisch ist dabei, dass die Stromerzeugung grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit gilt. Werden solche Einkünfte innerhalb einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt, droht die sogenannte gewerbliche Infizierung mit weitreichenden steuerlichen Folgen.

Steuerbefreiungen für Photovoltaikanlagen seit 2022

Der Gesetzgeber hat auf diese Problematik reagiert und zum 1. Januar 2022 spezielle Steuerbefreiungen für Photovoltaikanlagen eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage einkommensteuerfrei.

Voraussetzung ist unter anderem, dass bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden: Aktuell dürfen pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bis zu 30 Kilowatt (peak) installiert werden, insgesamt jedoch maximal 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem. Bleiben die Anlagen innerhalb dieser Grenzen, kommt es weder zu steuerpflichtigen Einkünften noch zu einer gewerblichen Infizierung der vermögensverwaltenden Tätigkeit.

Größere Anlagen und das Risiko der gewerblichen Infizierung

Werden diese Leistungsgrenzen überschritten, greifen die Steuerbefreiungen nicht mehr. In diesem Fall gelten die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage als gewerblich – mit der Folge, dass die gesamte vermögensverwaltende Personengesellschaft steuerlich infiziert werden kann.

Die Konsequenz ist gravierend: Sämtliche Einkünfte gelten als gewerblich, und der steuerfreie Verkauf der Immobilie nach zehn Jahren ist nicht mehr möglich. Gerade bei größeren Immobilienportfolios kann dies zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.

Auslagerung in eine Schwestergesellschaft – Lösung oder neues Risiko?

Ein häufig diskutierter Gestaltungsansatz ist die Auslagerung der Photovoltaikanlage in eine separate Schwestergesellschaft. Die Immobilie verbleibt dabei in der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, während die Stromerzeugung in einer anderen Gesellschaft erfolgt.

Doch auch dieser Ansatz ist nicht risikolos. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann durch die Überlassung der Dachfläche eine Betriebsaufspaltung entstehen. Trotz der rechtlichen Trennung der Gesellschaften können infolgedessen gewerbliche Einkünfte entstehen. Die Podcastfolge beleuchtet, warum die Finanzverwaltung hier besonders kritisch ist und wie sich diese Auffassung von der bisherigen BFH-Rechtsprechung unterscheidet.

Rechtsprechung versus Finanzverwaltung – ein ungelöstes Spannungsfeld

Während der Bundesfinanzhof in anderen Zusammenhängen entschieden hat, dass die Dachfläche kein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt, vertritt die Finanzverwaltung bei Photovoltaikanlagen teilweise eine abweichende Auffassung.

Diese Rechtsunsicherheit erschwert die Planung erheblich. Um das Risiko einer Betriebsaufspaltung sicher zu vermeiden, bleibt nach aktueller Verwaltungsauffassung letztlich nur eine Lösung: die Aufhebung der personellen Verflechtung zwischen Immobiliengesellschaft und PV-Gesellschaft.

Fazit: Photovoltaik ja – aber mit steuerlichem Augenmaß

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Immobilien kann steuerlich unproblematisch sein, wenn die gesetzlichen Leistungsgrenzen eingehalten werden. Bei größeren Anlagen hingegen drohen erhebliche steuerliche Risiken, die sorgfältig geprüft und gestaltet werden müssen.

 

Steuern to go - Photovoltaikanlagen und ihre Besteuerung


Diese Folge von „Steuern to go“ mit Juliette Gill und Oliver Middendorf gibt einen kompakten Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen, Risiken und Lösungsansätze rund um Photovoltaikanlagen in vermögensverwaltenden Strukturen.

Verfügbar: Apple Podcasts | Spotify | deezer | RSS

 

Juliette Gill, LL.M.

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin

Dipl.-Kfm.
Prof. Dr. Oliver Middendorf

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner