Anpassung der Marktrisikoprämien-Empfehlung durch den FAUB im September 2025
Veröffentlicht: 16. Oktober 2025
Von:
Heike Frensemeier,
Miriam Roll
Prüfen Sie, ob sich aus der Anpassung des bisherigen Bandbreitenempfehlung aus dem Jahr 2019 für die Marktrisikoprämie Handlungsbedarf für Ihre Unternehmensbewertungen ergeben.
Unternehmensbewertungen basieren regelmäßig auf langfristig orientierten Zukunftserfolgswerten. Diese werden durch Diskontierung künftig erwarteter finanzieller Überschüsse ermittelt. Die Bestimmung eines zum Bewertungsobjektes risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein Bestandteil des Kapitalisierungszinssatzes ist die Marktrisikoprämie, die die Differenz zwischen der erwarteten Gesamtmarktrendite und der Rendite (quasi) risikoloser Anlagen abbildet.
Der FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW) veröffentlicht regelmäßig Kapitalkostenempfehlungen und beobachtet kontinuierlich die Entwicklungen an den Kapitalmärkten, um seine Kapitalkostenempfehlungen bei Bedarf zu aktualisieren.
Vor dem Hintergrund eines gestiegenen Zinsniveaus einhergehend mit einer normalisierten Zinsstrukturkurve sowie gesunkener impliziter Renditeerwartungen am Aktienmarkt hielt es der FAUB nun für erforderlich, die bisherige Empfehlung zur Marktrisikoprämie von 6,0 % bis 8,0 % (vor persönlichen Steuern) bzw. 5,0 % bis 6,5 % (nach persönlichen Steuern), die aus dem Jahr 2019 stammt, anzupassen. In seiner Sitzung am 16. September 2025 hat der FAUB daher beschlossen die Bandbreitenempfehlung anzupassen, woraufhin am 22. September 2025 eine aktualisierte Bandbreitenempfehlung der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 5,25 % bis 6,75 % veröffentlicht wurde. Die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern wurde entsprechend mit 4,5 % bis 5,75 % benannt.
Eine unveränderte Anwendung der bisherigen Bandbreite der Marktrisikoprämie würde im aktuellen Kapitalmarktumfeld zu Gesamtrenditen führen, die oberhalb der vom FAUB als plausibel erachteten Größenordnung liegen würden.
Fazit
Insgesamt führt die neue Kapitalkostenempfehlung des FAUB tendenziell zu höheren Unternehmenswerten. Aktuelle Unternehmensbewertungen sollte daher hinsichtlich des Ansatzes der Höhe der Marktrisikoprämie überprüft werden.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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Dipl.-Kff. Miriam Roll
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung, Partnerin