Neufassung des Standards für Unternehmensbewertungen
Veröffentlicht: 25. August 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von:
Dr. Fynn Louis Närmann,
Heike Frensemeier
Der Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, die zentrale Leitlinie für Unternehmensbewertungen in Deutschland, wurde nach vielen Jahren überarbeitet und am 9.4.2026 veröffentlicht. Der Standard ist auf Bewertungsstichtage nach dem Veröffentlichungsdatum anzuwenden. Durch eine künftig gezieltere Ausrichtung der Unternehmensbewertung am jeweiligen Bewertungsanlass bei zugleich erhöhter Eigenverantwortung des Bewerters soll in der Praxis mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz geschaffen werden.
Nach längerer Diskussion hat das Institut der Wirtschaftsprüfer am 9.4.2026 seine neuen „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ in Deutschland veröffentlicht. Der neu gefasste Standard S1 greift Erfahrungen aus der Bewertungspraxis auf und stärkt zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters.
Zudem werden zentrale Wertkonzepte der Unternehmensbewertung weiterentwickelt und enger mit der jeweiligen Bewertungsperspektive sowie der Rolle bzw. Funktion des Wirtschaftsprüfers verknüpft. Je nachdem, ob der Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter, als Sachverständiger oder als Berater tätig wird, bestimmt sich seine Verantwortung hinsichtlich des Umfangs der erforderlichen Plausibilitätsbeurteilungen. Dabei wird zwischen einer vollumfänglichen, einer ausreichenden und keiner bzw. keiner ausreichenden Plausibilitätsbeurteilung differenziert.
Die stärkere Verantwortung des Bewerters zeigt sich auch in der klaren Abgrenzung zwischen der Planung des Managements und der daraus vom Bewerter abzuleitenden Zukunftserfolgsplanung als Bewertungsgrundlage.
Weitere Neuerungen bzw. Klarstellungen betreffen den Umgang mit Synergien, die Verantwortlichkeit des Bewerters bei der Ableitung einer ewigen Rente über eine Übergangsphase (Phasenmodell) oder die Relevanz von Marktpreisen.
BEACHTEN SIE
Der neue Standard S1 zur Durchführung von Unternehmensbewertungen ist auf Bewertungsstichtage nach seiner Veröffentlichung anzuwenden. Eine Anwendung auf frühere Bewertungsstichtage ist nur zulässig, wenn dies im Bewertungsauftrag vereinbart wird.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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