
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Betreuung komplexer Steuerdeklarationen (insbesondere Organschaften)
- Jahres- und Konzernabschlussprüfung
- Sonderprojekte (Umstrukturierungen, Steuerbelastungsrechnung, Nachfolgeberatung, Bedarfswertermittlungen des Grundvermögens)
Vita:
- Jahrgang 1990
- Seit 2015 bei HLB Stückmann
25. Oktober 2021
Abziehbarkeit der Implementierungsaufwendungen für Software
Kosten für die Implementierung von Software sind grundsätzlich zu aktivieren.
Januar 2021
Die Wirkung des Ansatz- und Bewertungsstetigkeitsgebots für die steuerliche Gewinnermittlung
Die Steuerberatung, Stbg 1/2021, S. 6 – 21
29. Januar 2018
Kein Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG
Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 entschieden, dass es sich bei der nach § 6a GrEStG gewährten Steuervergünstigung nicht um eine staatliche Beihilfe handelt, die mit europarechtlichen Richtlinien, insbesondere mit Art. 107 Abs. 1 AEUV, nicht vereinbar sei. Die Anwendung des § 6a GrEStG ist daher europarechtlich gesichert. Mit dem Urteil erlangt die Praxis endlich die lang ersehnte Rechtssicherheit für grunderwerbsteuerliche Begünstigungen bei Unternehmensumstrukturierungen.Fachgebiete

Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.Sprechen Sie mich an!
-
Kai Ströde, M.Sc.
Steuerberater
+49 521 2993344
Detail