Reformpläne der Bundesregierung
Veröffentlicht: 25. August 2026
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von:
Merle Elisabeth Hauck,
Evelyn Osang
Die Bundesregierung hat mit den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23.6.2026 und dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2.7.2026 ein umfassendes Reformpaket angekündigt. Ziel ist es, Wachstum und Beschäftigung zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Alterssicherung langfristig an die demografischen Herausforderungen anzupassen. Für Unternehmen, Arbeitnehmer, Selbstständige und künftige Rentner könnten sich in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen ergeben.
Nach der Veröffentlichung der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission am 23.6.2026 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass sie plant, diese Empfehlungen vollumfänglich umzusetzen. Kurz darauf, am 2.7.2026, hat die Bundesregierung ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ bekannt gemacht. Beide Reformpakete enthalten unterschiedliche steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen, von denen wir die wichtigsten nachfolgend kurz vorstellen wollen:
Empfehlungen der Alterssicherungskommission
- Das Rentenalter soll mit der Lebenserwartung steigen. Das würde bedeuten, dass Beschäftigte 2041 erst mit 67,5 Jahren und 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen könnten.
- Der frühere Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren, bekannt als „Rente mit 63“, soll abgeschafft werden.
- Ein Teil der Rentenbeiträge soll künftig am Aktienmarkt angelegt werden. In diese beitragsfinanzierte Kapitalsäule sollen 2 % vom Bruttolohn fließen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.
- Der Personenkreis der gesetzlich Versicherten soll ausgeweitet werden. Künftig sollen auch Politikerinnen und Politiker (Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen) sowie Selbstständige, wenn diese nicht schon berufsständisch versichert sind, in die gesetzliche Rente einzahlen. Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten soll es vorerst aber nicht geben.
- Beitragsfreie Minijobs sollen abgeschafft werden bzw. nur noch für Schüler möglich sein.
Programm für Aufschwung und Beschäftigung
- Der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden angehoben. Das Kindergeld wird erhöht.
- Die zweite Progressionszone wird abgeflacht; damit einher geht eine Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes.
- Die „Reichensteuer“ von 45 % greift künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € (bislang 277.826 €).
- Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € gilt ein neuer Steuersatz von 47 %.
- Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von 2 % auf 5 % angehoben werden.
- Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % gesenkt werden; damit wird der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € jährlich sinken.
- Der Grundlohn zur Ermittlung steuerfreier Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge soll zum 1.1.2027 von 50 € auf 75 € steigen.
- Abfindungszahlungen sollen steuerlich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Je schneller der Wechsel erfolgt, desto größer ist der steuerliche Vorteil.
- Ein für Herbst 2026 angekündigtes Steuervereinfachungsgesetz soll Unternehmen entlasten. Unter anderem sollen Finanzämter künftig innerhalb von vier Wochen eine Steuernummer vergeben, und die steuerliche Identifikationsnummer soll auch durch die Sozialversicherungsträger genutzt werden können.
- Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Zudem ist die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung (bisher in der Regel ab dem dritten Tag der Erkrankung) geplant.
- Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Dazu gehören u. a. der Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, der Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie der gesamte Bereich der künstlichen Intelligenz.
- Der nationale Datenschutz soll durch Nutzung aller vorhandenen Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung vereinfacht werden. Auf europäischer Ebene will die Bundesregierung erreichen, dass nicht kommerzielle Tätigkeiten (Vereine), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen vom Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen werden.
- Es ist geplant, eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen zu errichten. Ziel soll es sein, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt.
Die Bundesregierung plant mit diesen Maßnahmen einen der umfassendsten Reformansätze der letzten Jahre. Während Unternehmen vor allem von Bürokratieabbau, Investitionsförderung und arbeitsmarktpolitischen Erleichterungen profitieren sollen, stehen bei der Rentenreform die langfristige Finanzierbarkeit des Systems, eine stärkere Kapitaldeckung und eine breitere Beteiligung der Erwerbstätigen im Vordergrund. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen bedürfen allerdings noch der gesetzlichen Umsetzung und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
HINWEIS
Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung in Kürze Gesetzentwürfe vorlegen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen wird. Ziel ist es, die Verfahren noch vor dem Jahreswechsel abzuschließen.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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