DE EN

Immobilien und erneuerbare Energien:
Solaranlagen und Mieterstrom

Die Nutzung von Solaranlagen und das Konzept des Mieterstroms gewinnen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Aufgrund der Verbesserung der Rahmenbedingungen und steigender Netzentgelte werden Mieterstrommodelle immer attraktiver. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von ertrag- und umsatzsteuerlichen Aspekten, die es zu beachten gilt, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

 

Solaranlagen: Eine nachhaltige Energiequelle

Solaranlagen sind eine umweltfreundliche und nachhaltige Energiequelle. Sie nutzen die Sonnenenergie zur Stromerzeugung und tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. In den letzten Jahren haben technologische Fortschritte und staatliche Förderungen dazu beigetragen, dass die Anschaffung und Installation von Solaranlagen wirtschaftlich attraktiver geworden sind. Der Gebäudeeigentümer erzielt durch die Installation von Solaranlagen zusätzliche Einnahmen.

Mieterstrommodelle: Vorteile für Mieter und Vermieter

Mieterstrommodelle ermöglichen es Vermietern, den von Solaranlagen erzeugten Strom direkt an ihre Mieter zu verkaufen. Für Mieter besteht hier die Möglichkeit, ihre Energiekosten durch günstigen Solarstrom zu senken. Der Vermieter profitiert seinerseits durch zusätzliche Einnahmen.

 

Unser Expertinnen und Experten für Immobiliensteuerrecht

Ertragsteuerliche Risiken und gewerbliche Infizierung

Der Vermieter wird beim Betrieb einer Solaranlage zum Stromproduzenten. Neben seiner Vermietungstätigkeit übt er dann eine gewerbliche Tätigkeit aus. Ein besonderes Augenmerk muss auf die ertragsteuerlichen Risiken gelegt werden, die u. a. bei Personengesellschaften auftreten können. Die sogenannte gewerbliche Infizierung kann dazu führen, dass die Einkünfte der gesamten Gesellschaft – auch die Vermietungseinkünfte – als gewerblich eingestuft werden, was regelmäßig mit erheblichen steuerlichen Nachteilen verbunden ist. Auch besteht die Gefahr der Begründung einer nicht gewollten Betriebsaufspaltung, die ebenfalls mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist.

Maßnahmen zur Vermeidung steuerlicher Risiken

Durch eine sorgfältige Planung unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten können die steuerlichen Risiken größtenteils vermieden werden. Denkbar ist beispielsweise, die Stromerzeugungstätigkeit auf eine eigens dafür gegründete Gesellschaft auszulagern.

 

Umsatzsteuerliche Aspekte

Neben den ertragsteuerlichen Risiken müssen auch umsatzsteuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Die Lieferung von Strom unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Daher müssen Vermieter, die Solaranlagen betreiben und/oder Mieterstrommodelle anbieten, die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen beachten. Allerdings steht ihnen insoweit auch der Vorsteuerabzug zu.

Fazit

Solaranlagen und Mieterstrommodelle bieten sowohl für Vermieter als auch für Mieter zahlreiche Vorteile und tragen zur Förderung der erneuerbaren Energien bei. Um jedoch die ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung und Beratung unerlässlich. Durch die Optimierung der Rahmenbedingungen und die Beachtung der steuerlichen Herausforderungen kann das volle Potenzial von Solaranlagen und Mieterstrommodellen ausgeschöpft werden, ohne dass steuerliche Nachteile entstehen.