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Grundsteuer: Die Gerichte bleiben auf Reformkurs!

Veröffentlicht: 25. August 2026 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2026
Von: Robert Schröder

Die Hoffnung vieler Grundstückseigentümer auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Grundsteuermodelle hat zuletzt einen Dämpfer erhalten. Mit Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 20.5.2026 sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.6.2026 wurden sowohl das baden-württembergische Bodenwertmodell als auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell als verfassungsgemäß eingestuft.

 

Die gerichtliche Aufarbeitung der Grundsteuerreform nimmt damit weiter Gestalt an. Der Bundesfinanzhof hat am 20.5.2026 entschieden, dass das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Das dort angewandte Bodenwertmodell knüpft im Wesentlichen lediglich an die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert an. Individuelle Besonderheiten eines Grundstücks, wie beispielsweise die konkrete Bebauung oder besondere Lageeinflüsse, müssen dabei nicht berücksichtigt werden. 

Auch das Niedersächsische Finanzgericht hat am 18.6.2026 das niedersächsische Flächen-Lage-Modell bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts darf der Gesetzgeber bei der Grundsteuer typisieren und pauschalieren. Die Kombination aus Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie einem Lage-Faktor, der auf den Bodenrichtwert abstellt, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Entscheidungen stärken die Position der Finanzverwaltung erheblich. Zwar ist die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zugelassen worden. Gleichwohl machen beide Entscheidungen deutlich, dass die Gerichte dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Grundsteuer einen weiten Gestaltungsspielraum einräumen. Einsprüche, die ausschließlich auf die behauptete Verfassungs­widrigkeit der jeweiligen Landesmodelle gestützt werden, dürften damit künftig deutlich geringere Erfolgsaussichten haben.

HINWEIS

Beim Niedersächsischen Finanzgericht sind noch 80 Klagen gegen das neue Grundsteuermodell anhängig. Beim Bundesfinanzhof sind es aktuell acht Verfahren; die mündlichen Verhandlungen zu den Ländermodellen in Hamburg und Hessen sollen im Herbst 2026 und zu dem Landesmodell Bayern im Frühjahr 2027 stattfinden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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Immobiliensteuerrecht

Robert Schröder, M.Sc.

Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern

+49 521 2993307

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 3-2026

Veröffentlicht: 25. August 2026

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