ARTIKEL
Einführung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025
Ab dem Jahr 2025 wird die E-Rechnung für inländische Umsätze zwischen Unternehmern eingeführt. Die mit der Einführung der E-Rechnung verbundene Digitalisierung des Geschäftsverkehrs bedingt einen Transformationsprozess der Rechnungsstellung und des Rechnungseingangs. Für die verpflichtende Ausstellung der E-Rechnung ist eine Übergangsfrist vorgesehen. So müssen Unternehmer ab dem 1.1.2025 zunächst „nur“ die Empfangsbereitschaft sicherstellen. Am 15.10.2024 hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Das Bundesfinanzministerium hat am 12.6.2024 wichtige Änderungen zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und zum Vorsteuerabzug für juristische Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Anwendung der neuen Regelungen zur Unternehmereigenschaft und die spezifischen Regelungen für den Vorsteuerabzug.
Geplante Änderungen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vom 5.6.2024 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, darunter auch wesentliche Anpassungen bei der Kleinunternehmerregelung durch Umsetzung der europäischen Kleinunternehmer-Richtlinie. Hohe Kosten durch umsatzsteuerliche Registrierungs- und Deklarationspflichten im europäischen Ausland können so vermieden werden.
Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nach dem Jahressteuergesetz 2024
Die Reform der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen findet nun im Jahressteuergesetz 2024 eine vorläufige, wenn auch nicht zufriedenstellende Lösung. Die Anpassung an EU-Vorgaben sorgt für eine Änderung des § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz, wonach in Zukunft der Anwendungsbereich ausgeweitet wird. Mit der Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens hat eine große bürokratische Hürde jedoch weiterhin Bestand.
Ortsbestimmung bei virtuellen Veranstaltungsleistungen
Ab dem 1.1.2025 wird der Leistungsort für Veranstaltungen im B2C- und B2B-Bereich auch für virtuelle Teilnahmen gesetzlich geregelt. Im Ergebnis werden virtuelle Veranstaltungsleistungen künftig dort der Umsatzsteuer unterworfen, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz bzw. Wohnsitz hat.
Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Ist-Versteuerers
Durch die im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Neuregelung soll zukünftig der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gesetzlich klargestellt und damit – entsprechend der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – geregelt werden, dass das Recht des Leistungsempfängers auf einen Vorsteuerabzug gleichzeitig mit dem Umsatzsteueranspruch aus der Leistung entsteht. Um den Zeitpunkt bestimmen zu können, soll eine neue Pflichtangabe („Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“) in den Rechnungen eingeführt werden.
Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken
Zum 1.1.2025 soll der ermäßigte Steuersatz für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder-)eingeführt werden, sofern nicht die Differenzbesteuerung angewendet wird (vgl. Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vom 9.9.2024). Bisher profitieren Käufer lediglich im Falle der Einfuhr und Lieferung vom Urheber von der Begünstigung.
Reihengeschäft auch bei gebrochener Beförderung/Versendung
Der Bundesfinanzhof wendet sich gegen die Ansicht der Finanzverwaltung und nimmt auch bei einer gebrochenen Versendung ein Reihengeschäft an. Hieraus folgt die nicht überraschende Zuordnung der bewegten Lieferung, Ortsbestimmung und Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung. Das Urteil erging zur Rechtslage bis zum 31.12.2019.
Kippt der Europäische Gerichtshof das Aufteilungsgebot auch im Hotelgewerbe?
Gleich drei Verfahren hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, die bei Hoteliers die Hoffnung schüren, dass das scheinbar antiquierte Aufteilungsgebot bald dem Grundsatz der Einheitlichkeit weichen könnte.
Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei Überlassung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes
Das Vorliegen der Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung ist auslegungsbedürftiger als die Voraussetzungen der finanziellen oder organisatorischen Eingliederung. Dennoch liegt ohne wirtschaftliche Eingliederung keine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Die Rechtsprechung fordert hier „mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen“ zwischen Organträger und Organgesellschaft. Das Finanzgericht München musste im konkreten Fall entscheiden, ob die Überlassung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft für eine wirtschaftliche Eingliederung ausreichend ist.
Innenumsätze einer umsatzsteuerlichen Organschaft bleiben nicht steuerbar
Ein Beschluss des Bundesfinanzhofs mit gleichzeitiger Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sorgte Anfang 2023 für viel Unruhe in der umsatzsteuerlichen „Szene“; nun zeigt sich aber, dass es doch noch Konstanten in der Umsatzsteuer gibt, auf die man sich verlassen kann!
Leistungsort bei der Ausgabe von Auszügen aus öffentlichen Registern
Mit Schreiben vom 24.7.2024 nimmt das Bundesfinanzministerium zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von Grundbuchauszügen und Auszügen aus anderen öffentlichen Registern Stellung und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
Anhebung der Freigrenze für Geschenke
Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland umgesetzt. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Anhebung der Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken von 35 € auf 50 € rückwirkend zum 1.1.2024.
Zuordnung von Leistungen zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen
Damit eine bezogene Leistung dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden kann, muss eine Zuordnungsentscheidung getroffen und dokumentiert werden. Diese Entscheidung ist für den Vorsteuerabzug und weitere mit der Leistung zusammenhängende Sachverhalte (z. B. Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzugsquoten) von Bedeutung. Am 17.5.2024 hat das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsanweisung veröffentlicht und geht darin auf die jüngste Rechtsprechung und deren Auslegung ein.
Europäischer Gerichtshof stellt deutsche Praxis zur Besteuerung von Reiseleistungen auf den Kopf
Erbringt ein Unternehmen Reiseleistungen, ist die Sonderregelung der Differenzbesteuerung anzuwenden. Diese wirkt sich auf die Bestimmung des Leistungsortes aus und führt zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Dabei ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen. Für Reiseleistungen existieren in der EU umsatzsteuerliche Sonderregelungen. Danach gelten Reiseleistungen dort als erbracht, wo der leistende Unternehmer ansässig ist. Die Differenzbesteuerung ist anzuwenden und der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Beschluss vom 25.6.2024 über die Frage, ob die Sonderregelung für Reiseleistungen auch dann gilt, wenn ein Reisebüro lediglich Flugtickets weiterverkauft.
Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 15.8.2024 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeisung ab dem 16.5.2024 auf 800 Voltampere angehoben.
Läutet die Abschaffung des vorletzten Freihafens das Ende der deutschen Freihafenregelung ein?
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (Betreiberin des Freihafens Cuxhaven) stellte einen Antrag auf Aufhebung der Freizone Cuxhaven, der Berücksichtigung in dem „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften“ fand. Im Falle des – wahrscheinlichen – Inkrafttretens ist fraglich, welche zoll-/umsatzsteuerlichen Folgen die zum 1.1.2026 vorgesehene Aufhebung des Freihafens (der Freizone) Cuxhaven hätte und wie sich die Aufhebung auf den Fortbestand der deutschen Freihafenregelung auswirkt.
Klarstellungen zur festen Niederlassung im Mehrwertsteuerrecht
Am 13.6.2024 entschied der Europäische Gerichtshof erneut zur Auslegung des Begriffs der festen Niederlassung im Mehrwertsteuer-recht und bietet wichtige Klarstellungen für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union erbringen oder empfangen.
Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe
Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes kommt mangels Lieferung des gefährlichen Abfalls an den Unternehmer nicht in Betracht.
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Der Bundesfinanzhof entschied am 17.7.2024, dass die Lieferung von sog. Mieterstrom an Wohnungsmieter als eigenständige Hauptleistung zu qualifizieren ist. Diese Einstufung ermöglicht es Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften, die Vorsteuer aus den Kosten für Photovoltaikanlagen abzuziehen. Dies führt zu einer signifikanten steuerlichen Entlastung und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs weicht deutlich von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ab.