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Rundschreiben

Rundschreiben
Umsatzsteuer 1-2025

    ARTIKEL

    Sonderregelung für Kleinunternehmer

    Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde eine umfassende Neufassung der Kleinunternehmerbesteuerung vorgenommen. Die Kleinunternehmereigenschaft besteht erstmals auch innerhalb der Europäischen Union (EU).

     
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    Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen von Tankkartenmodellen

    Die umsatzsteuerliche Einordnung von Tankkartenmodellen war über Jahre hinweg durch Unsicherheiten geprägt. Zentral war stets die Frage, ob es sich bei den Tankkartenmodellen um eine Kette von Kraftstofflieferungen oder um Finanzierungsdienstleistungen vom Tankkartenaussteller an den Tankkartenverwender handelt. Am 21.1.2025 hat das Bundesfinanzministerium nunmehr Klarheit geschaffen.

     
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    Lieferung von Elektrizität im Kommissionsgeschäft beim Laden von Elektrofahrzeugen

    Zu beurteilen hatte der Europäische Gerichtshof die Ladeleistung in einem Drei-Personen-Verhältnis und somit die Zwischenschaltung eines weiteren Unternehmers als Elektromobilitätsbetreiber zwischen Ladesäulenbetreiber und Kunde. Als unerheblich betrachtete der Europäische Gerichtshof dabei, dass vom Elektromobilitätsbetreiber neben der Lieferung von Strom noch weitere Dienstleistungselemente hinzutraten.

     
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    Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungsleistungen zur Erlangung nicht steuerbaren Schadenersatzes

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug auch dann möglich ist, wenn es um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen (nicht steuerbaren) Schadenersatzes geht. Voraussetzung ist, dass diese Kosten in direktem Zusammenhang mit der ursprünglich geplanten wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.

     
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    Umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen bei Vertragskündigung

    Der Europäische Gerichtshof hat eine wichtige Entscheidung (28.11.2024 C-622/23) zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Entgelt zu Schadenersatz getroffen.

     
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    Recht auf Vorsteuerabzug, wenn gekaufte Gegenstände einem Subunternehmer unentgeltlich beigestellt werden

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.10.2024 beschäftigt sich mit dem Vorsteuerabzug bei der unentgeltlichen Beistellung von Gegenständen an Subunternehmer und stellt klar, dass der Vorsteuerabzug nicht allein von der direkten Verbindung zu den Ausgangsumsätzen abhängt, sondern auch von der Notwendigkeit des Erwerbs für die wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen.

     
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    Keine Haftung des Grundstücks­erwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5.12.2024 (V R 16/22) eine wichtige Entscheidung für Immobilienkäufer getroffen: Erwerber von vermieteten Immobilien haften nicht für unrichtige Umsatzsteuerausweise in übernommenen Mietverträgen.

     
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    Aktuelle Entwicklungen der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz

    Mit Schreiben vom 9.12.2024 hat das Bundesfinanzministerium Grundsätze der Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten überarbeitet. Dies soll als Anlass dazu dienen, die aktuellen Entwicklungen der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz zusammenfassend darzustellen.

     
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    Vorsteuerabzug aus konzerninternen Verwaltungsdienstleistungen

    Das in Rede stehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs stammt aus Dezember 2024. Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Steuerbarkeit konzerninterner Leistungen und das Recht auf Vorsteuerabzug daraus.

     
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    Kein tauschähnlicher Umsatz bei nicht werthaltigen Abfällen

    Bereits in Ausgabe 2-2024 dieses Rundschreibens berichteten wir über ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus April 2024, in dem der V. Senat in grundsätzlicher Abkehr von der Sicht der Finanzverwaltung keinen tauschähnlichen Umsatz im Falle eines zur Entsorgung überlassenen Abfalls sah, da dieser aus Sicht des Bundesfinanzhofs keinen originären Wert besaß.

     
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    Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung: Aktuelle BFH- und FG-Rechtsprechung

    Die Finanzverwaltung hält, ungeachtet der Tatsache, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 17.7.2024 den Ausführungen in Abschnitt 4.12.1 Abs. 5 Satz 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass widersprach, weiterhin an ihrer Verwaltungsauffassung fest, der zufolge u. a. die Lieferung von Strom durch den Vermieter regelmäßig eine Nebenleistung zur Wohnraumvermietung darstellt. Das Finanzgericht (FG) Münster stimmte in seinem Urteil vom 18.2.2025 dem Bundesfinanzhof zu und zog (ebenso) den Schluss, dass die Lieferung von Mieterstrom eine selbstständige Hauptleistung ist.

     
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    Anhebung der Schwellenwerte für Intrastat-Meldungen ab Januar 2025

    Mit Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes sind rückwirkend zum 1.1.2025 die Schwellenwerte bei Intrastat-Meldungen signifikant erhöht worden.

     
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    Zum Begriff der Transportveranlassung im E-Commerce bei B2C (Business to Customer)

    Der Europäische Gerichtshof musste sich in dem hier besprochenen Urteil mit der Frage beschäftigen, wann eine indirekte Versendung oder Beförderung durch den Verkäufer gegeben ist. Das Urteil erging zwar zur alten Rechtslage und betraf im Wesentlichen die Verbrauchsteuern. Die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs sind jedoch auf die aktuelle Rechtslage und die Umsatzsteuer durchaus übertragbar. Im Ergebnis urteilt er, dass nur enge Grenzen existieren, innerhalb derer eine (indirekte) Transportveranlassung durch den Online-Händler noch verneint werden kann.

     
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    Anzahlungsrechnungen im Vorsteuervergütungsverfahren

    Unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Vergütung der Vorsteuern aus einer Endrechnung auch die Frist (Ausschlussfrist für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen ist der 30.9. des Folgejahres) für die Vorsteuern aus den dort abgesetzten Anzahlungsrechnungen wahrt, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

     
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    Grenzen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen

    Der Bundesfinanzhof hat am 29.8.2024 klargestellt, dass die umsatzsteuerliche Nichtsteuerbarkeit einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausschließlich für Leistungen zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden gilt. Umsätze an Dritte fallen nicht unter diese Regelung, es sei denn, es liegt eine (weitere) separate Geschäftsveräußerung vor.

     
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    Neue Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug auf Basis des sogenannten Reemtsma-Anspruchs

    Wiederholt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum sog. Reemtsma-Anspruch zu urteilen. Das nunmehr ergangene Urteil (C-640/23) vom 13.3.2025 reiht sich in eine Kette von nationalen und europäischen Rechtsprechungen ein, die ihren Ursprung im Jahr 2007 mit der EuGH-Entscheidung „Reemtsma Cigarettenfabriken“ hatte.

     
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    Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei fehlendem Hinweis auf ein Dreiecksgeschäft

    Der Bundesfinanzhof entschied am 17.7.2024, dass Korrekturen von Rechnungen keine Rückwirkung entfalten, wenn auf den ursprünglichen Rechnungen nicht korrekt auf die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte hingewiesen wurde. Diese Vereinfachungsregelung ermöglicht es, die Steuerschuld auf den letzten Abnehmer im Reihengeschäft zu übertragen und eine umsatzsteuerliche Registrierung des Zwischenhändlers im Bestimmungsland der Ware zu vermeiden. Fehlt der Hinweis, kommt die Vereinfachungsregelung nicht zur Anwendung, selbst wenn nachträgliche Korrekturen der Rechnungen vorgenommen werden.

     
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    Vorsteuerabzug aus Insolvenz­verwalterleistungen

    Im Rahmen von Insolvenzverfahren ist regelmäßig die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen des Insolvenzverwalters streitanfällig, wenn das insolvente Unternehmen nicht ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze erzielt. Am 23.10.2024 entschied der Bundesfinanzhof, dass der Art des Ausgangs eines Insolvenzverfahrens bei notwendiger Vorsteueraufteilung im Rahmen einer sachgerechten Schätzung eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zu unterscheiden ist demnach, ob das insolvente Unternehmen durch den Insolvenzverwalter ohne nennenswerte Verwertungshandlungen fortgeführt wird oder ob der Geschäftsbetrieb bereits vor Insolvenzeröffnung eingestellt wurde.

     
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    Vorsteuerabzug bei Konkurrenz von Steuerbefreiungsvorschriften

    Mit Urteil vom 14.11.2024 hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass bei Konkurrenz der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften für Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 Buchst. b Umsatzsteuergesetz) und für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b Umsatzsteuergesetz) der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Vorrang einzuräumen ist. Somit bestand im konkreten Sachverhalt ein Recht auf Vorsteuerabzug für mit diesen Lieferungen zusammenhängende Eingangsumsätze.

     
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