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Rundschreiben

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 1-2025

    ARTIKEL

    Bauzeitzinsen – BMF-Schreiben vom 24.3.2025 zur Zinsschranke

    Die gesetzliche Regelung zur Zinsschranke wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 aufgrund europarechtlicher Vorgaben angepasst. Dabei wurde der Begriff der Zinsaufwendungen erheblich erweitert. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) unterliegen nunmehr auch aktivierte Bauzeitzinsen der Abzugsbeschränkung innerhalb der Zinsschrankenregelung.

     
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    Gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums?

    Bei der Veräußerung mehrerer im Privatvermögen gehaltener Grundstücke stellt sich häufig die Frage, ob der Steuerpflichtige einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt und damit die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit überschreitet. Aufgrund der sich ergebenden steuerlichen Konsequenzen (u. a. keine Gewährung von Abschreibungen, Gewerbesteuerpflicht) ist die Abgrenzung von hoher steuerlicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang wurde ein erfreulicher Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlicht.

     
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    Keine Sonderabschreibung für Ersatzneubauten

    Wenn neue Mietwohnungen geschaffen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden drei Jahren von bis zu 5 % der Herstellungskosten des Gebäudes jährlich geltend gemacht werden. Was unter dem Begriff „neu“ zu verstehen ist, ist umstritten. In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden, dass für einen Ersatzneubau nach Abriss der bestehenden Mietwohnungen keine Sonderabschreibung möglich ist.

     
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    Umsatzsteuer: Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5.12.2024 eine wichtige Entscheidung für Immobilienkäufer getroffen: Erwerber von vermieteten Immobilien haften nicht für unrichtige Umsatzsteuerausweise in übernommenen Mietverträgen.

     
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    Neue Rechtsprechung des BFH zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel

    Bei Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmensverbundes stellt Grundbesitz häufig ein Hindernis dar, weil mit der Umstrukturierung verbundene Grundstücksübertragungen grundsätzlich Grunderwerbsteuer auslösen. Unter gewissen Voraussetzungen sind sog. Konzernumstrukturierungen allerdings nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) begünstigt und von der Grunderwerbsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in zwei Urteilen die Voraussetzungen der Begünstigung konkretisiert. 

     
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    Grunderwerbsteuer: Aufgabe der Pro-Kopf-Betrachtung bei der Vereinigung von unmittelbaren Anteilen an grundbesitz­enden Personengesellschaften?

    Durch die Vereinigung von Anteilen an Grundbesitz haltenden Gesellschaften in einer Hand kann bei der Überschreitung bestimmter Grenzen Grunderwerbsteuer ausgelöst werden. Bei der Frage, was und wie hoch ein unmittelbarer Anteil an einer Gesellschaft ist, unterscheidet die Finanzverwaltung bislang zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Dem ist das Finanzgericht (FG) Münster jetzt in einem aktuellen Urteil entgegengetreten.

     
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    Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfristen für Grundstücks­übertragungen vor dem 1.7.2021?

    Das Grunderwerbsteuerrecht wurde durch die Reform im Jahr 2021 deutlich verschärft. Neben der Einführung eines neuen Ergänzungstatbestandes für die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften wurden vor allem die zur Tatbestandsverwirklichung erforderlichen Beteiligungsschwellen von 95 % auf 90 % herabgesetzt und die grunderwerbsteuerlichen Haltefristen von fünf auf zehn bzw. 15 Jahre verlängert. Fraglich ist dabei immer wieder die grunderwerbsteuerliche Beurteilung sog. Übergangsfälle.

     
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