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Aktueller BFH-Beschluss – Grundsteuer ab 2025 teilweise deutlich zu hoch?
Im sog. Bundesmodell wird der jeweilige auf den 1.1.2022 zu ermittelnde Grundsteuerwert, der ein wesentlicher Teil der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist, durch eine im Bewertungsgesetz (BewG) festgelegte typisierte Bewertung ermittelt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren Wert des Grundstücks nachzuweisen.
Erweiterte Grundstückskürzung – Mitvermietung eines Lastenaufzugs unschädlich?
Wie im vorherigen Beitrag angekündigt, können wir im Zusammenhang mit der gewerbesteuerlichen Begünstigung auch von einem erfreulichen Urteil berichten. Das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein hat sich mit der potenziellen Mitvermietung von für die erweiterte Kürzung grundsätzlich schädlichen Betriebsvorrichtungen befasst. Es ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mitvermietung eines Lastenaufzugs in einem Einkaufszentrum die Anwendung der gewerbesteuerlichen Begünstigung nicht ausschließt.
Wie zwei Oldtimer zur Versagung der erweiterten Kürzung führen können...
Die aktuelle Rechtsprechung zu der gewerbesteuerlichen Begünstigung wirft Licht und Schatten zugleich, wie die folgenden beiden Beiträge zeigen. In diesem ersten Beitrag stellen wir zunächst ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vor, in dem erneut aufgezeigt wird, dass die Voraussetzungen der erweiterten Grundstückskürzung sehr streng auszulegen sind. Danach ist jede nicht vom Gesetzgeber erlaubte Tätigkeit schädlich für die gewerbesteuerliche Begünstigung, selbst wenn mit ihr kein Entgelt erzielt wird.
Gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums?
Bei der Veräußerung mehrerer im Privatvermögen gehaltener Grundstücke stellt sich häufig die Frage, ob der Steuerpflichtige einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt und damit die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit überschreitet. Aufgrund der sich ergebenden steuerlichen Konsequenzen (u. a. keine Gewährung von Abschreibungen, Gewerbesteuerpflicht) ist die Abgrenzung von hoher steuerlicher Bedeutung. In diesem Zusammen-hang hat das Finanzgericht (FG) Münster ein erfreuliches Urteil gefällt.
Private Veräußerungsgeschäfte: Wann liegt eine begünstigte Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor?
Wird eine im Privatvermögen gehaltene Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, ist ein etwaiger erzielter Veräußerungsgewinn grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Mit der Frage, ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt, hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen befasst. Dabei hat er die Ausnahmeregelung jeweils streng ausgelegt.
Grundsteuer: Rückwirkende Verlängerung der Abgabefrist von Änderungsanzeigen
Am 28.2.2024 haben sich die obersten Finanzbehörden der Bundesländer darauf geeinigt, dass die Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen bis zum 31.12.2024 verlängert wird. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur vorübergehend für Änderungen, die in den Jahren 2022 und 2023 eingetreten sind. Ab dem Feststellungszeitpunkt 1.1.2024 gilt dann wieder die bisherige Frist (grds. der 31.1. des darauffolgenden Jahres).
Aktuelles zur Grunderwerbsteuer
Die Finanzverwaltung hat am 5.3.2024 drei aktualisierte, gleichlautende Ländererlasse zur Grunderwerbsteuer veröffentlicht. Darin wird die Verwaltungsauffassung zur sog. Anteilsvereinigung, zu grunderwerbsteuerlichen Organschaftsfällen und zu grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen bei Personengesellschaften aktualisiert und an den aktuellen Rechtsstand angepasst.
Jahressteuergesetz 2024 – Entwurf
Kaum ist ein Gesetz beschlossen, steht das nächste große Gesetz in den Startlöchern. Am 5.6.2024 wurde der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Auch mit diesem Gesetz sind Anpassungen im Bereich des Immobiliensteuerrechts geplant.
Wachstumschancengesetz: Welche Änderungen haben den Weg in das finale Gesetz gefunden?
Nachdem der Bundesrat nach monatelangem Ringen und vielen Veränderungen grünes Licht für das Wachstumschancengesetz gegeben hat, wurde es schließlich am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten. Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wirtschaft zu entlasten und den Standort Deutschland zu stärken. Auch für Immobilieninvestoren ergeben sich verschiedene Änderungen.