Stückmann Podcast Folge 22: Private Equity im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte
In dieser Episode des HLB Stückmann Podcasts sprechen Alexander Kirchner, geschäftsführender Partner bei HLB Stückmann, und Felix Menze, Versicherungsagentur Menze & Menze in Bielefeld, über die Rolle von Private-Equity-Investoren im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte. Beide diskutieren, welche Chancen und Risiken durch neue Beteiligungsmodelle entstehen und wie sich Kanzleien in diesem Spannungsfeld zwischen Tradition und Transformation positionieren können.
Themen aus dem Podcast:
Private Equity als neues Phänomen im Berufsstand
Lange war Private Equity in der Welt der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte kein Thema. Beteiligungen wurden meist nur zwischen Berufsträgern vereinbart, um Strukturen zu sichern oder Wachstum zu ermöglichen. In den letzten Monaten häufen sich jedoch die Meldungen über Investoren, die gezielt in größere Kanzleien einsteigen. Für viele ist das ein völlig neuer Impuls – verbunden mit der Frage, ob es sich um Chance oder Bedrohung handelt.
Chancen: Kapital und Professionalisierung
Private Equity bedeutet nicht zwangsläufig Fremdbestimmung. Vielmehr kann es Kanzleien ermöglichen, dringend benötigtes Kapital für Investitionen in Strukturen, Digitalisierung und Administration zu erhalten. Gerade in einem Markt, der unter Nachfolgeproblemen und Fachkräftemangel leidet, können größere Netzwerke durch Investoren effizienter arbeiten und kleinere Einheiten stabilisieren. Für ältere Berufsträger ohne Nachfolger kann ein Einstieg von Investoren auch einen geregelten Übergang in den Ruhestand ermöglichen.
Technologische Entwicklungen als Treiber
Viele große Player im Markt begründen Investorenbeteiligungen mit dem Ziel, „State-of-the-Art“ zu werden – insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und neuer Softwarelösungen. Während internationale Großkanzleien eigene Technologien entwickeln, sind mittelständische Einheiten auf externe Anbieter angewiesen. Private Equity kann helfen, diese Investitionen zu stemmen, auch wenn nicht jede Argumentation in der Praxis trägt. Zugleich zeigt sich: In vielen Kanzleien gibt es einen erheblichen Nachholbedarf, gerade im Bereich der Digitalisierung.
Regulatorische Rahmenbedingungen und Grenzen
Ein wichtiger Bezugspunkt ist das Berufsrecht: So dürfen sich an Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eigentlich nur Berufsträger beteiligen. Auch das EuGH-Urteil von Ende 2024 bestätigte das Fremdbesitzverbot bei Rechtsanwaltskanzleien. Dennoch entstehen durch internationale Konstruktionen – etwa über Holdinggesellschaften in Ländern ohne Fremdbesitzverbot – Wege, Private Equity mittelbar einzubinden. Damit verschieben sich die rechtlichen Grenzen, was sowohl Befürworter als auch Kritiker auf den Plan ruft.
Risiken: Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit. Wenn Private-Equity-Gesellschaften über Beteiligungsketten Einfluss auf Kanzleien haben, besteht die Gefahr von Interessenkollisionen – insbesondere dann, wenn ein Investor zugleich in Mandantenunternehmen engagiert ist. Auch der Einsatz von zentral vorgegebener Software oder Dienstleistungen, an denen Investoren beteiligt sind, wirft Fragen nach Qualität, Haftung und möglicher Einflussnahme auf. Damit rückt die Sicherung von Unabhängigkeit und Berufsethik in den Fokus.
Ausblick: Zwischen Vorsicht und Aufbruch
Noch gibt es wenige praktische Beispiele, an denen man die Folgen von Private Equity im Berufsstand abschließend bewerten könnte. Spätestens ab 2026, wenn die ersten Transparenzberichte veröffentlicht sind, wird sich zeigen, wie stark der Einfluss tatsächlich ist. Klar ist jedoch: Der Berufsstand wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen – und möglicherweise über strengere gesetzliche Regelungen diskutieren. Ob Private Equity am Ende als Chance zur Modernisierung oder als Gefahr für die Unabhängigkeit wahrgenommen wird, bleibt eine zentrale Frage der nächsten Jahre.