Steuern & Wirtschaft aktuell - page 9

Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2018 | 9
Die Anwendung von Doppelbesteue-
rungsabkommen wird zukünftig in der
Praxis deutlich komplexer.
Für Unternehmen mit Aktivitäten in
Polen
In Polen gilt ein neues Steuergesetz
mit folgenden Änderungen für Unter-
nehmen:
– Einführung einer Lizenzschranke
– Verschärfung der Zinsschranke
– Zusatzabgabe auf gewerbliche
Immobilien
Weiterhin sind u.a. verschärfte Vor-
schriften bei der Durchführung von
Außenprüfungen zu beachten:
– Finanzamt und Zoll sollen gleich­
zeitig und in ganz Polen prüfen.
– Die siebentägige Vorbereitungs-
zeit auf eine Außenprüfung wurde
gestrichen.
Neue Straftatbestände im Zusammen-
hang mit Rechnungen sehen erhebliche
Strafen vor.
Für Unternehmer mit europäischen
Lieferbeziehungen
Darüber hinaus enthält das Multilaterale Instrument optionale Regelungen, die auf frei­
williger Basis von den Vertragsstaaten übernommen werden können, z.B. zur Verhinderung
der künstlichen Umgehung des Betriebsstättenstatus. Im Gegensatz zu anderen Staaten hat
Deutschland diese freiwilligen Regelungen jedoch nicht umgesetzt.
Durch das Multilaterale Instrument wird die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkom-
men in der Praxis deutlich komplexer. Für die Beantwortung der Frage, welcher Anspruch
auf Vorteile aus einem Doppelbesteuerungsabkommen besteht, bedarf es jetzt eines mehr-
stufigen Prüfprozesses. So ist zunächst zu ermitteln, ob das Multilaterale Instrument in bei-
den Vertragsstaaten für das betreffende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten
ist. Zusätzlich ist dann die Einhaltung der allgemeinen Missbrauchsvermeidungsvorschrift
sowie der jeweiligen, von den Vertragsstaaten für anwendbar erklärten, optionalen Rege-
lungen zu überprüfen.
Internationale Konzerne sollten klären, inwieweit sich durch die Änderungen Auswirkun-
gen auf bestehende Strukturen oder steuerliche Planungen ergeben.
Polen: Steuerreform und Verschärfungen bei Außenprüfungen
Seit Anfang 2018 gilt in Polen eine Steuerreform mit folgenden wesentlichen Änderungen
für Unternehmen:
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Die Einführung einer Lizenzschranke führt dazu, dass konzerninterne Aufwendungen
für immaterielle Leistungen nur bis zu einschließlich 3 Mio. Zloty (etwa 720.000 €)
uneingeschränkt abzugsfähig sind.
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Durch eine Verschärfung der Zinsschranke können Zinsaufwendungen nur noch in Höhe
von 30% des EBITDA abgezogen werden.
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Zudem wurde eine Zusatzabgabe auf gewerbliche Immobilien mit Herstellungs- oder
Anschaffungskosten von mehr als 10 Mio. Zloty (etwa 2,4 Mio. €) eingeführt. Die Abgabe
beträgt 0,035 % pro Monat bzw. 0,42 % pro Jahr.
Weiterhin gelten bereits seit 2017 geänderte Vorschriften für die Durchführung von steuer-
lichen Außenprüfungen und verschärfte Strafen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug:
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Finanzrechtliche und zollrechtliche Prüfungen erfolgen künftig zusammen. Das ermöglicht
eine umfassendere Prüfung. Zudem sind die Prüfer berechtigt, in ganz Polen zu prüfen.
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Die siebentätige Vorbereitungszeit auf die steuerliche Außenprüfung wurde gestrichen.
Mit dem Tag der Zustellung der Prüfungsanordnung kann mit der Prüfung begonnen
werden. Sie ist ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von drei Monaten,
zu beenden.
Zudem wurden neue Straftatbestände, z. B. die Ausstellung fiktiver Rechnungen oder die
Fälschung von Rechnungen zur Verwendung als Original, eingeführt. Die Höhe der Stra-
fen richtet sich nach dem Bruttowert der Leistung, der Gegenstand der Rechnung ist.
Änderungen bei der Umsatzsteuer für innergemeinschaftliches Verbringen
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.4.2018 eine Änderung der Vereinfachungsrege-
lung zur Umsatzsteuer für innergemeinschaftliches Verbringen beschlossen.
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