Steuern & Wirtschaft aktuell - page 11

Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2018 | 11
Für Unternehmer und Verbraucher
Neue Möglichkeiten für Musterfest­
stellungsklagen sollen den Ver­
braucherschutz bei Massengeschäften
verbessern.
Verbraucherschutzverbände erhalten
die Möglichkeit, Musterverfahren
für mindestens zehn Verbraucher zu
führen.
Betroffene Verbraucher können sich
dem Musterverfahren unkompliziert
durch die Eintragung in ein Klage­
register anschließen.
Für Gesellschafter von Kommandit­
gesellschaften
Die Einsichtsrechte von Komman­
ditisten können ausgeschlossen
werden, wenn ein Wirtschaftsprüfer
mit nachträglichem Ausweis der Umsatzsteuer, liegen die Voraussetzungen zum Antrag
auf Vergütung der Vorsteuer unabhängig vom ursprünglichen Rechnungsdatum grund-
sätzlich vor.
Eine Ausschlussfrist, die nach nationalem Recht des Erstattungsstaates gelten würde, darf
keine Anwendung finden. Begründet ist dies durch die materiell-rechtlichen Vorausset-
zungen für eine Steuererstattung. Diese besagen u. a., dass für einen Vorsteuervergütungs­
antrag eine Rechnung mit Steuerausweis vorliegen muss, aus der der Leistungsempfänger
Kenntnis über die Steuerschuld erlagen kann. Ist ein Antrag des Leistungsempfängers auf
Vorsteuervergütung vor der Rechnungskorrektur nicht möglich, kann er nachgeholt werden.
RECHT
Bundeskabinett beschließt neue Musterfeststellungsklage
Die Bundesregierung hat am 9.5.2018 das Gesetz zur Einführung von Musterfeststellungs-
klagen beschlossen. Das Gesetz soll der Stärkung der Verbraucherrechte dienen. Dem
Gesetzentwurf liegt das Problem zugrunde, dass bei standardisierten Massengeschäften
unrechtmäßige Handlungen von Anbietern nicht verfolgt werden, da der erforderliche
Aufwand den Geschädigten als zu hoch erscheint.
Dieses Ergebnis soll durch das neue Rechtsschutzinstrument der zivilprozessualen Muster­
feststellungsklage vermieden werden. Eingetragene Verbraucherschutzverbände erhalten
die Möglichkeit, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern deren Rechte
einheitlich und gemeinschaftlich einzuklagen.
Das Musterfeststellungsverfahren wird ausschließlich zwischen dem Verbraucherschutz-
verband und der beklagten Partei geführt. Die betroffenen Verbraucher können ihre Ansprü-
che gegen die beklagte Partei zu einem Klageregister anmelden. Dies soll ohne Beteiligung
eines Anwalts und mit verjährungshemmender Wirkung möglich sein.
Ein aus dem Verfahren resultierendes Musterfeststellungsurteil soll Bindungswirkung für
nachfolgende Klagen von Verbrauchern entfalten. Der Gesetzgeber erhofft sich hierdurch
eine verbesserte außergerichtliche Streitbeilegung, da erfolgreiche Musterentscheidungen
für Verbraucher eine starke Rechtsgrundlage für etwaige Einigungen sein können.
Das Gesetz soll zum 1.11.2018 in Kraft treten.
Ausschluss der Einsichtsrechte von Kommanditisten
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31.1.2018 Klarheit hinsichtlich der
Möglichkeit geschaffen, das Recht des Kommanditisten zur Prüfung des Jahresabschlus-
ses auszuschließen.
In dem entschiedenen Fall sollte ein Einsichtsrecht in die Buchhaltungsunterlagen der
Kommanditgesellschaft für die Fälle nicht bestehen, in denen die Richtigkeit des Jahres-
abschlusses von einem Wirtschaftsprüfer uneingeschränkt bestätigt wurde. Da dies in den
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10 12,13,14,15,16
Powered by FlippingBook