Steuern & Wirtschaft aktuell - page 3

Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2018 | 3
WICHTIGE FRISTEN UND TERMINE
Juli
31.7.2018
Meldung zur EEG-Umlagenbefreiung an die Bundesnetzagentur
August
31.8.2018
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie
Beschluss über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2017 für große
und mittelgroße GmbHs. Entsprechende Gesellschaften mit einem vom Kalen-
derjahr abweichenden Geschäftsjahr haben zu beachten, dass die Frist zur
Feststellung des Jahresabschlusses und für den Beschluss über die Ergebnis-
verwendung acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres endet.
31.8.2018
Anmeldung von Umwandlungen beim Handelsregister: Verschmelzungen,
Spaltungen u. ä. Vorgänge müssen bis zum 31.8.2018 beim Handelsregister
angemeldet werden, um steuerlich ggf. auf den 31.12.2017 zurückwirken zu
können.
September
30.9.2018
Ablauf der Antragsfrist für Vorsteuervergütungsanträge 2017 durch deutsche
und ausländische EU-Unternehmen. Die Anträge sind elektronisch bei der
Finanzbehörde im Ansässigkeitsstaat einzureichen.
Oktober
31.10.2018
Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale der Gesellschafter – entfällt für
Kapitalgesellschaften, bei denen eine Ausschüttung in 2019 sehr unwahr-
scheinlich oder bei denen kein Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Weitere Ausnahmen lassen sich dem regelmäßig aktualisierten „Fragen- & Ant-
worten-Katalog“ des Bundeszentralamts für Steuern entnehmen.
November
15.11.2018
Antrag auf nachträgliche Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen
2018 bei nachweislich geringeren Gewinnen
30.11.2018
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2018: Arbeitnehmer können imRahmen
des Lohnsteuerverfahrens einen persönlichen Freibetrag für Werbungskosten
beantragen, der den Lohnsteuerabzug reduziert.
30.11.2018
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie
Beschluss über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2017 für kleine
GmbHs. Entsprechende Gesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abwei-
chenden Geschäftsjahr haben zu beachten, dass die Frist zur Feststellung des
Jahresabschlusses und für den Beschluss über die Ergebnisverwendung elf
Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres endet.
Hinweis:
Die Übersicht enthält lediglich eine Auswahl an besonderen Fristen und
Terminen. Regelmäßig wiederkehrende Fristen und Termine, z. B. Umsatz-
und Lohnsteuervoranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen oder
auch Zahlungstermine, bleiben zugunsten der Prägnanz ungenannt.
Für
Eigenstromerzeuger
Gesellschafter einer großen oder
mittelgroßen GmbH
Unternehmen, die Umstruktu­
rierungen planen
Deutsche und ausländische EU-Unter-
nehmen mit Eingangsrechnungen aus
dem EU-Ausland
Kapitalgesellschaften
Gewerbesteuerpflichtige
Arbeitnehmer
Gesellschafter einer kleinen GmbH
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