News Jahresabschluss

Inflationsbedingte Anhebung der Größenkriterien

Veröffentlicht: 27. Februar 2024 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2024
Von: Robert Baumgarten

Am 22.2.2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungs­legung beschlossen. Danach kann die Anhebung der Schwellenwerte um 25 % auch rückwirkend für Jahresabschlüsse, die ab dem 1.1.2023 beginnen, angewendet werden.

 

Die Europäische Union plant eine Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften um 25 % für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024.

Die entsprechende Richtlinie wurde im Dezember 2023 durch die Europäische Kommission final beschlossen und veröffentlicht. Längere Zeit war offen, ob Deutschland bei der Umsetzung in nationales Recht auch eine rückwirkende Anwendung für Jahresabschlüsse ab dem 1.1.2023 zulassen wird.

Am 22.2.2024 hat der Bundestag das dafür notwendige Gesetz beschlossen. Danach dürfen die neuen Schwellenwerte wahlweise auch für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2023 angewendet werden, wobei auch für die Vorjahresperioden die neuen Schwellenwerte zugrunde zu legen sind. Derzeit ist davon auszugehen, dass die abschließende zweite Befassung des Bundesrats mit dem Gesetzentwurf Ende März 2024 erfolgen wird.   

Kapital- und Personengesellschaften, die aufgrund der neuen Schwellenwerte keine Abschlussprüfung 2023 oder 2024 mehr benötigen, sollten zeitnah mit ihrem Wirtschaftsprüfer in Kontakt treten und das weitere Vorgehen abstimmen.

HINWEIS

Die Erhöhung der Schwellenwerte kommt, aller Voraussicht, auch rückwirkend für Jahresabschlüsse 2023.

Dipl. Ökonom Robert Baumgarten

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

+49 521 29934187

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Wirtschaftsprüfung

 

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aktuell 1-2024

Veröffentlicht: 27. Februar 2024

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