Immobiliensteuerrecht

Beständig(e)
Werte schaffen

Spezialgebiete

Steuerartübergreifend
Immobilien-Steuerlast senken

Eine praxisnahe gute steuerliche Beratung zu Immobilien erfordert Erfahrung und Spezialkenntnisse in zahlreichen steuerlichen Rechtsgebieten. Je ganzheitlicher die Anwendung dieser einzelnen Rechtsgebiete ist, umso nachhaltiger sind die Steuerersparnisse.

Unsere erfahrenen Spezialisten für Immobiliensteuerrecht führen Sie sicher durch Ihre Immobilienprojekte und begleiten Sie beständig. Sie reagieren rechtzeitig auf geänderte Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass Änderungen im Immobiliensteuerrecht zu Ihrem Vorteil genutzt werden.

Wir für Sie im Bereich Immobiliensteuerrecht:

Erbschaftsteuer­befreiung für Wohnungs­unternehmen

Erbschaftsteuer­befreiung für Wohnungs­unternehmen

Der Gesetzgeber beabsichtigte Wohnungsunternehmen von der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) für Betriebsvermögen zu befreien. Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass dies dem Gesetzgeber wegen eines anderen Gesetzeswortlautes nicht gelungen ist. Die Finanzbeamten wurden nun wiederum angewiesen, das Urteil des Bundesfinanzhofes nicht anzuwenden.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die zukünftige Anwendbarkeit der Erbschaftssteuerbefreiung für Wohnungsunternehmen verbindlich abzusichern.

Gewusst wie: Die steuerliche Immobilienbewertung

Gewusst wie: Die steuerliche Immobilienbewertung

Sowohl in Erb- und Schenkungsfällen als auch bei bestimmten grunderwerbsteuerlichen Vorgängen erfolgt die Immobilienbewertung nach steuerlichen Regeln. Die Höhe des steuerlichen Immobilienwerts hängt dabei entscheidend von der Bewertungsmethode und bestimmten Details ab.

Wir berücksichtigen die für Sie günstige Bewertungsmethode sowie die steuerreduzierenden Details und erstellen für Sie die erforderlichen Steuererklärungen.

Die Reform der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer

Die erste Hauptfeststellung (Festlegung des Werts des Grundbesitzes durch die Finanzämter) soll zum 1.1.2022 erfolgen. Hierfür werden Grundstückseigentümer voraussichtlich ab 2022 von den Finanzämtern aufgefordert, Erklärungen zur Feststellung des Grundvermögens beim Finanzamt einzureichen. Das vom Gesetzgeber vorgeschlagene Bodenwertmodell (sog. Bundesmodell) wird in den meisten Bundesländern übernommen. Einige Länder werden aber von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und auf ein anderes Modell zurückgreifen. Die Grundsteuer-Novelle soll 2025 in Kraft treten. Bis zum 31.12.2024 gelten weiterhin die alten Grundstückswerte von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland).

Wir beraten Sie zu der vom Gesetzgeber eingeleiteten Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen für Sie und Ihr Unternehmen.

So gelingt die Erklärung

Überblick zur Grundsteuerreform

Grundsteuererlass

Grundsteuererlass

Das Gesetz gewährt einen Anspruch auf einen teilweisen Erlass der Grundsteuer, beispielsweise bei größerem Leerstand eines Objekts. In der Praxis zeigt sich leider immer wieder, dass der Grundsteuererlass zu Unrecht abgelehnt wird.

Wir beraten Sie, ob ein Anspruch besteht, stellen fristgerecht den erforderlichen Antrag und setzen Ihren Anspruch – auch vor Gericht – durch.

Grunderwerbsteuer vermeiden

Grunderwerbsteuer vermeiden

Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Umstrukturierungen im Konzern können Grunderwerbsteuer-Forderungen auslösen. Die auf Immobilien-Transaktionen anzuwendenden Steuervorschriften verändern sich fortlaufend.

Wir beraten Sie, wie Sie die Grunderwerbsteuer vermeiden oder zumindest reduzieren können.

Vermeidung Gewerbesteuer

Vermeidung Gewerbesteuer

Die Vermietung und der Verkauf von Immobilien können vor allem bei mehrmaligem Verkauf von Objekten gewerbesteuerpflichtig sein (gewerblicher Grundstückshandel). Kapitalgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften sind grundsätzlich auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie nur eigene Immobilien vermieten.

Wir beraten Sie im Vorhinein, ob und wie Sie die Gewerbesteuer vermeiden können.

Betriebsaufspaltung: alle Steuerarten im Blick

Betriebsaufspaltung: alle Steuerarten im Blick

Eine Betriebsaufspaltung wird regelmäßig aus nicht steuerlichen Gründen gewählt. Einige ihrer Erscheinungsformen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt (kapitalistische und mittelbare Betriebsaufspaltungen).

Ertragsteuerlich muss eine die Besteuerung auslösende Zwangsentnahme vermieden werden und auch die Grunderwerbsteuer ist zu beachten. Wir beraten Sie daher unter Beachtung aller relevanten Steuerarten.

Umsatzsteuerliche Optimierung

Umsatzsteuerliche Optimierung

Wer Immobilien erwirbt, sie errichtet, vermietet oder verkauft, benötigt eine qualitativ hochwertige umsatzsteuerliche Beratung.

Lassen Sie uns bei Ihren Vorhaben für eine optimale Gestaltung der Umsatzsteuer sorgen.

Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV

Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV

Alle Bauträger und Baubetreuer, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ausüben, sind nach § 16 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich jährlich einer Prüfung der Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen zu unterziehen. Der Prüfungsbericht ist dem zuständigen Landratsamt bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres zu übermitteln. Gern führen wir diese Prüfung für Sie durch.

Infomaterial

Merkblatt
Anzeigepflicht gem. § 228 Abs. 2 BewG

Wann gilt die Anzeigepflicht? Wie erfolgt eine Anzeige?

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 2-2023

Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Wachstumschancengesetz
2. Neue BMF-Schreiben zu den Themen „PV-Anlagen“ und „Grunderwerbsteuer“
3. Aktuelles zur erweiterten Grundstückskürzung

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 1-2023

Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Reform des Personengesellschaftsrechts – Grunderwerbsteuerliche Risiken
2. Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Immobilien
3. Aktuelle Rechtsprechung

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 2-2022

Zweite Ausgabe 2022
Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 1-2022

Erste Ausgabe 2022
Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 2-2021

Zweite Ausgabe 2021
Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen

Rundschreiben
Immo­bilien­steuerrecht 1-2021

Erste Ausgabe 2021
Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen

Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten

27. Februar 2024

Grunderwerbsteuer – Fortführung der Begünstigungsvorschriften für Personengesellschaften

Da das Wachstumschancengesetz im letzten Jahr nicht mehr beschlossen wurde, sind einige zeitkritische Gesetzgebungsvorhaben herausgenommen und mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 beschlossen worden. Darin enthalten ist auch eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 der Grunderwerbsteuerbefreiungen für Personengesellschaften.

 
18. Dezember 2023

Entwarnung bei der Grunderwerbsteuer - Begünstigungsvorschriften für Personengesellschaften werden befristet zunächst fortgeführt

Da zuletzt der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz nicht in der im Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt hat und in dem Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat kurzfristig keine Einigung erzielt werden konnte, wurden nun einige zeitkritische Gesetzgebungs­vorhaben aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen und mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in der vergangenen Woche durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Darin enthalten ist auch eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 der Grunderwerb­steuer­befreiungen für Personengesellschaften (§§ 5,6 GrEStG).

 
13. Dezember 2023

Wachstumschancengesetz – Zwischenstand

Mit dem Wachstumschancengesetz sind umfassende Neuerungen geplant, die auch den Bereich des Immobiliensteuerrechts betreffen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kam es bislang mehrfach zu entscheidenden Überarbeitungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Zwischenstand hinsichtlich ausgewählter diskutierter Themen geben.

 
13. Dezember 2023

Photovoltaikanlagen und Immobilien: Steuerliche Erleichterungen – Stellungnahme der Finanzverwaltung

Durch das Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem 1.1.2022 eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen eingeführt. Mit Schreiben vom 17.7.2023 hat sich die Finanzverwaltung erstmals zu der neuen Befreiungsvorschrift geäußert.

 
13. Dezember 2023

Keine erweiterte Kürzung bei geringfügiger gewerblicher Nebentätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt

Um die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigung zu erfüllen, sind dem Steuerpflichtigen hinsichtlich kürzungsunschädlicher Nebentätigkeiten strenge Grenzen seitens des Gesetzgebers gesetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nochmals klargestellt, dass selbst eine geringfügige Nebentätigkeit, die nicht unter eine der ausnahmsweise unschädlichen Tätigkeiten subsumiert werden kann, einen Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot darstellt und in weiterer Folge die erweiterte Kürzung versagt wird.

 
13. Dezember 2023

Erweiterte Grundstückskürzung – Laderampe und Rolltore keine Betriebsvorrichtungen?

Neben dem im vorherigen Beitrag vorgestellten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das das Ausschließlichkeitsgebot bei der Anwendung der erweiterten Kürzung sehr streng auslegt, gibt es auch erfreuliche Urteile zu der gewerbesteuer­lichen Begünstigung. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich mit der Abgrenzung zwischen den für die erweiterte Kürzung grundsätzlich schädlichen Betriebsvorrichtungen sowie den Gebäudebestandteilen auseinandergesetzt. Eine Betriebsvorrichtung kann danach nur vorliegen, wenn das Gewerbe damit unmittelbar ausgeübt wird.

 
13. Dezember 2023

Übertragung von Beteiligungs­ketten – Zweimal Grunderwerbsteuer auf dasselbe Grundstück

Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 16.10.2023 hat sich die Finanzverwaltung zu der Zurechnung von Grundstücken im Fall von mehrstöckigen Beteiligungsstrukturen geäußert. Die Auffassung bringt eine erhebliche Verschärfung mit sich und kann dazu führen, dass ein Grundstück für grunderwerbsteuerliche Zwecke innerhalb einer Unternehmensgruppe auf mehreren Ebenen zugerechnet wird. Dies kann bei Anteilsübertragungen doppelt Grunderwerbsteuer auslösen.

 
13. Dezember 2023

Erstattung der Grunderwerbsteuer nach der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs – Anzeigepflicht erfüllt?

Die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften löst häufig Grunderwerbsteuer aus. Für Zwecke der Überprüfung einer Steuerpflicht ist dem Finanzamt innerhalb von zwei Wochen eine Anzeige über den Übertragungsvorgang zu erstatten. Dass diese Anzeigepflicht eine große Bedeutung hat, wird insbesondere bei der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs deutlich. Die Erstattung der Grunderwerbsteuer setzt in dem Fall die fristgerechte und vollständige Anzeige des ursprüng­lichen Erwerbsvorgangs voraus. In diesem Zu­sammenhang hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein erfreuliches Urteil gefällt.

 
28. November 2023

Grundsteuerreform: Anzeigepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirkt. Die Anzeige hat unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Ablauf des Jahres zu erfolgen, in dem sich die Verhältnisse geändert haben.

 
28. November 2023

Verschärfte Aufklärungspflichten für Immobilienverkäufer

Immobilienverkäufer müssen Käufer ausreichend über anstehende Kosten informieren. Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil vom 15.9.2023 klare Richtlinien für die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern festgelegt, wenn sie Käufern Zugang zu einem Datenraum mit Dokumenten und Informationen zur Immobilie gewähren.

 
13. September 2023

Wachstumschancengesetz – Wenige Chancen für Immobilienunternehmen?!

Der am 30.08.2023 beschlossene Regierungsentwurf hat nun das Gesetzgebungsverfahren des Wachstumschancengesetzes eingeleitet. Die sich aus dem Gesetzesentwurf ergebenden Änderungen sind auch für Immobilienunternehmen von erheblicher Bedeutung. Im nachfolgenden Beitrag stellen wir die wesentlichen Änderungen für Immobilienunternehmen vor.

 
29. August 2023

Grunderwerbsteuer – Gesetzentwurf mit grundlegenden Änderungen

Das Bundesfinanzministerium hat den Ländern einen Diskussionsentwurf zur umfassenden Neuausrichtung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet weitreichende Änderungen zur Besteuerung sog. Share Deals sowie eine rechtsformneutrale Ausgestaltung von Steuervergünstigungen für Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern sowie im Konzern.

 
16. August 2023

Grunderwerbsteuer – Diskussionsentwurf beinhaltet grundlegende Änderungen

Das Bundeministerium der Finanzen (BMF) hat den Ländern einen Diskussionsentwurf zur umfassenden Neuausrichtung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Verfügung gestellt.

 
16. August 2023

Steuerfreie Photovoltaikanlagen - Bundesfinanzministerium nimmt zu Zweifelsfragen Stellung

Am 17.7.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sich in einem Anwendungsschreiben zu Zweifelsfragen für die ab 1. Januar 2022 geltende Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen gemäß § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht.

 
28. Juni 2023

Grunderwerbsteuerliche Risiken aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024

Mit Wirkung zum 1.1.2024 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Durch das MoPeG wird bei (rechtsfähigen) Personengesellschaften der bisher geltende Grundsatz des Gesamthandsvermögens aufgegeben und durch das originäre Gesellschaftsvermögen ersetzt. Damit ist die Personengesellschaft selbst Trägerin der dem Gesellschaftsvermögen zugehörigen Rechte und Pflichten und nicht mehr die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Mit anderen Worten: Die Personengesellschaft ist dann offiziell keine Gesamthand mehr.

 
28. Juni 2023

Abschreibung von Immobilien über eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte am 28.7.2021 entschieden, dass Steuerpflichtige, die eine kürzere Nutzungsdauer für Gebäude geltend machen wollen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, solange sich aus dieser die erforderlichen Schlussfolgerungen für eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer entnehmen lassen. Dem Bundesfinanzministerium (BMF) ging diese Auslegung zu weit. Es hat die seiner Ansicht nach erforderlichen Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer daraufhin mit Schreiben vom 22.2.2023 konkretisiert.

 
28. Juni 2023

Enge Auslegung der Voraussetzungen für die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel durch das FG München

Nur ein halbes Jahr nach der erfreulichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung der Steuerbefreiung i. S. d. § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) hat sich das Finanzgericht (FG) München ebenfalls mit der Regelung befasst. Die Entscheidung betrifft die immer wieder diskussionsanfälligen einzuhaltenden Vor- und Nachbehaltensfristen und ist für den Steuerpflichtigen von Nachteil.

 
28. Juni 2023

Grunderwerbsteuer: Erleichterung für Konzernumwandlungen bei mehrstufigen Beteiligungsketten durch den BFH

Bei Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmensverbundes stellt Grundbesitz häufig ein Hindernis dar, weil Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit derartigen Umwandlungen grds. Grunderwerbsteuer auslösen. Unter gewissen Voraussetzungen sind sog. Konzern­umwandlungen allerdings nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) begünstigt und von der Grunderwerbsteuer befreit. Durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.9.2022, dessen Auffassung sich inzwischen auch die Finanzverwaltung angeschlossen hat, wird die Anwendung der Vorschrift nun erleichtert.

 
28. Juni 2023

Erweiterte Grundstückskürzung: Gewerbesteuerpflicht von Darlehenszinsen an grds. gewerbesteuerbefreite Gesellschafter einer Personengesellschaft

Nach dem erfreulichen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster, das wir im vorherigen Beitrag vorgestellt haben, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem anderen Fall zum Nachteil des Steuerpflichtigen erneut entschieden, dass die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigung eng auszulegen sind.

 
28. Juni 2023

Gewerbesteuer: Anwendung der erweiterten Grundstückskürzung bei Verkauf des letzten Grundstücks zu Beginn des 31.12.?

Um die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Begünstigung zu erfüllen, muss das Grundstücksunternehmen grds. im ganzen Erhebungszeitraum eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Das Finanzgericht (FG) Münster hat nun entschieden, dass der Verkauf des letzten Grundstücks und die damit einhergehende Beendigung der begünstigten Tätigkeit zu Beginn des 31.12. unschädlich sein kann, wenn etwaige nachlaufende Tätigkeiten nicht zu steuerbaren Einkünften führen.

 
24. Mai 2023

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Immobilien

Der Bundesfinanzhof entschied am 28.7.2021, dass Steuerpflichtige, die eine kürzere Nutzungsdauer für Gebäude geltend machen wollen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, so­lange sich aus dieser die erforderlichen Schluss­folgerungen für eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer entnehmen lassen. Das Bundesfinanzministerium hat am 22.2.2023 die Voraussetzungen hierfür konkretisiert.

 
10. März 2023

BMF konkretisiert die Voraussetzungen für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Immobilien

Mit Schreiben vom 22.02.2023 hat die Finanzverwaltung dargelegt welche Grundsätze zu beachten sind, wenn Steuerpflichtige sich nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer für Gebäude berufen wollen. Nachfolgend stellen wir die von der Finanzverwaltung geforderten Voraussetzungen dar.

 
01. Dezember 2022

Mieterhöhungen aufgrund von Wertsicherungsklauseln bei Mietverträgen

Mieterhöhungen können auf vertraglich vereinbarte sog. „Wertsicherungsklauseln“ gestützt werden. Bei der Gewerberaummiete wird diesbezüglich zwischen zwei Klauseln unterschieden, die sich in ihren Voraussetzungen unterscheiden. Die derzeitigen Preissteigerungen führen zur Frage der Anwendbarkeit der Klauseln für die Anpassung der Miete.

 
21. September 2022

Solaranlagen und Immobilien – Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Private Vermieter und Eigenheimbesitzer, die durch Solaranlagen auf ihren Gebäuden die Energiewende aktiv unterstützen wollten, scheiterten in der Praxis bisher häufig an den damit verbundenen steuerlichen Pflichten und Folgen. Durch das Jahressteuergesetz 2022 beabsichtigt der Gesetzgeber jetzt deutliche Erleichterungen.

 
02. September 2022

Grundsteuerreform – Aktueller Handlungsbedarf

Im Zuge der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer künftig nicht mehr anhand der bisherigen Einheitswerte, sondern auf Basis neu ermittelter Grundstückswerte berechnet. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

 
02. September 2022

Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern

Vermieter und Mieter sollen sich ab dem 1.1.2023 die CO2-Steuer für das Heizen teilen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die CO2-Steuer bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes aufgeteilt wird. Damit sollen Mieter künftig entlastet werden und Vermieter einen Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten.

 
01. Juli 2022

Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften – Neuer Ländererlass zur Gewerbesteuerfreiheit der Vermietungserträge

Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen. Die grds. strengen Voraussetzungen für diese gewerbesteuerliche Begünstigung sind durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) erleichtert worden. Die Finanzverwaltung hat sich jetzt zu Zweifelsfragen der Neuregelungen geäußert.

 
06. April 2022

Update zur Grundsteuer: Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärungen 2022

Alle Grundstückseigentümer sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30.3.2022 bzw. der jeweiligen Landesfinanzbehörden dazu aufgefordert, bis zum 31.10.2022 eine sog. Feststellungserklärung zur Ermittlung neuer Grundstückswerte für die Grundsteuerberechnung abzugeben.

 
21. März 2022

Keine Gefährdung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen durch Formwechsel

Eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 2021 hat klargestellt, dass allein durch den Formwechsel die Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienunternehmen nicht gefährdet wird.

 
09. März 2022

Aktuelles zur Grundsteuerreform

In Vorbereitung der Grundsteuerreform 2025 müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Ermittlung neuer Grundstückswerte für die Grundsteuerberechnung abgeben. Die Beschaffung der dafür benötigten Daten kann bei komplexen Gebäuden sehr aufwändig sein.
 
02. Februar 2022

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums

Die erweiterte Grundstückskürzung wird auf Antrag gewährt, bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz („privilegierte Haupttätigkeit“) oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzten oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des WEG, errichten und veräußern („erlaubte Nebentätigkeiten“).

 
16. Juli 2021

Aktuelles BFH-Urteil zur gewerbesteuerlichen erweiterten Grundstückskürzung: Vorsicht bei der Betreuung von fremdem Grundbesitz

Der BFH hat mit Urteil v. 15. April 2021 entschieden, dass die Verwaltung von fremdem Grundbesitz der erweiterten Grundstückskürzung entgegensteht, wenn sie sich nicht ausschließlich auf die Betreuung von Wohnungsbauten beschränkt.

 
18. Juni 2021

Verabschiedung Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz im Bundestag und Update zur Grundsteuerreform in NRW

Der Bundestag verabschiedete am 11.6.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, durch das die Regelungen zur Bewertung von Wohnimmobilien an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. NRW berechnet die Grundsteuerwerte künftig nach dem sog. Bundesmodell.

 
28. April 2021

Gewerbesteuerfreiheit von Mieterträgen soll erleichtert werden!

Gewerbliche Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mieterträge ohne Gewerbesteuerbelastung vereinnahmen (s.g. erweiterte Grundstückskürzung). Die gewerbesteuerliche Begünstigung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese sollen nun mit der Einführung einer Bagatellgrenze für sog. schädliche Tätigkeiten gelockert werden.

 
20. April 2021

Neuregelung bei der verbilligten Wohnungsüberlassung

Der Werbungskostenabzug bei einer verbilligten Vermietung von Wohnungen wurde ab dem 1.1.2021 neu geregelt.
 
20. April 2021

Berücksichtigung einer Instandhaltungsrücklage bei der Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kann die Instandhaltungsrücklage zukünftig nicht mehr die Berechnung der Grunderwerbsteuer mindern.
 
15. April 2021

Grunderwerbsteuer - Einschränkung für Share-Deals auf dem Weg!

Bei Kauf und Verkauf von Immobiliengesellschaften kann nach derzeitigem Recht bei einer sorgfältigen Planung und Strukturierung die Grunderwerbsteuer vermieden werden. Nach einem langen Hin und Her hat sich die Große Koalition nach Medienberichten jetzt abschließend auf Anpassungen des Grunderwerbsteuerrechts verständigt, um entsprechende Steuergestaltungen einzuschränken.
 
01. Dezember 2020

Kaufpreisaufteilung bei Anschaffung von Immobilien

Zur Bestimmung der Gebäudeabschreibungen ist beim Immobilienerwerb der Kaufpreis auf den erworbenen Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Besteht Streit über eine kaufvertraglich vorgesehene Kaufpreisaufteilung darf im finanzgerichtlichen Verfahren nicht auf eine auf Grundlage der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Kaufpreisaufteilung zurückgegriffen werden.
 
12. Oktober 2020

Grunderwerbsteuer: Finanzverwaltung erleichtert Konzernumwandlungen

Die Finanzverwaltung ändert ihre bisherige Auffassung und wird die im vergangenen Jahr ergangenen Urteile des BFH zur Steuerbefreiung bei Konzernumwandlungen künftig anwenden. Damit können nunmehr deutlich mehr Umstrukturierungen von der grunderwerbsteuerlichen Steuervergünstigung profitieren.
 
23. Juli 2020

Aktuelles zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Das Finanzministerium hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben zu den Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) geäußert und damit bisher bestehende Zweifelsfragen bei entsprechenden Investitionen zumindest teilweise beseitigt.
 
10. Juni 2020

Entscheidung FG Münster – keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen

Obwohl mehrere hunderte Mietwohnungen im Bestand waren und verwaltet wurden, entscheidet das Finanzgericht Münster, dass es keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen geben wird. Das FG Münster folgt in seinem Beschluss vom 29.04.2020 dem Urteil des BFH vom 24.10.2017.
 
20. April 2020

Wichtige Aspekte zur gewerbesteuerlichen Begünstigung von Immobilienunternehmen (aktuelles BFH-Urteil)

Der aktuellen Entscheidung des BFH zur sog. erweiterten Kürzung bei Grundstücksunternehmen sind wichtige Hinweise zu entnehmen, die bei der Gestaltung von Mietverträgen berücksichtigt werden sollten, um von den gewerbesteuerlichen Begünstigungen zu profitieren.
 
21. Februar 2020

Grunderwerbsteuer: BFH erleichtert Konzernumwandlungen

In sieben jetzt veröffentlichten Entscheidungen v. 21./22.08.2019 hat der BFH die grunderwerbsteuerlichen Steuerbegünstigungen bei Konzernumwandlungen zu Gunsten der Steuerpflichtigen weit ausgelegt und damit entsprechende Umwandlungen deutlich erleichtert.
 
24. Januar 2020

Kaufpreisaufteilung bei Anschaffung von Immobilien mittels Arbeitshilfe des BMF

Die Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude ist nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg methodisch geeignet und führt zu nachvollziehbaren Ergebnissen.
 
28. März 2019

BFH zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung – Erleichterungen für gemeinsame Investitionen von gewerblichen und privaten Investoren

Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 25.09.2018 (GrS 2/16) entschieden, dass einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht deshalb zu verwehren ist, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
 
 

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  • irtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Oliver Middendorf

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