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Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2 Preis

Veröffentlicht: 24. Mai 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023
Von: Dominik Geist

Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen ist ein Antrag zum Ausgleich des nationalen CO2-Preises gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel seit dem Jahr 2021 möglich. Voraussetzung ist u. a. die Angehörigkeit zu einem beihilfeberechtigten Sektor sowie ein Prüfvermerk durch einen Wirtschaftsprüfer.

 

Nachdem das Hinweispapier zu ökologischen Gegenleistungen am 22.12.2022 veröffentlicht wurde, haben das Umweltbundesamt und die Deutsche Emissionshandelsstelle einen aktualisierten Leitfaden für Anträge auf Kompensation nach der Carbon-Leakage-Verordnung für das Abrechnungsjahr 2022 bereitgestellt. Neben redaktionellen Änderungen hat die Deutsche Emissionshandelsstelle an vielen Stellen Konkretisierungen vorgenommen und Hinweise für Antragsteller aufgenommen:

Wird ein Antrag gestellt, muss dieser geprüft werden. Sowohl die prüfende Instanz als auch der Antragsteller sind zur Nutzung der FMS-Formulare und des VPS-Postfachs verpflichtet. Wie schon im Vorjahr ist eine qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich.

Ob eine Antragstellung auch zu einer Auszahlung führt, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Genehmigung durch die Europäische Kommission steht weiterhin aus, weshalb Anträge für das Jahr 2021 bisher noch nicht bewilligt werden konnten. Insofern müssen Antragsteller auch für das Jahr 2022 in Vorleistung gehen und tragen das Risiko vergeblicher Arbeit und Kosten.

Der Leitfaden und weitere Informationen sind auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle abrufbar.

Wichtig

Da die Antragsfrist für die Entlastung vom nationalen CO2-Preis nach der Carbon-Leakage-Verordnung am 30.6.2023 abläuft (materielle Ausschlussfrist), sollten sich Unternehmen jetzt mit der Frage beschäftigen, ob ein Antrag für das Jahr 2022 gestellt werden soll oder nicht.

Dominik Geist, M.A.

Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern

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Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023

Veröffentlicht: 24. Mai 2023

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