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Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen –fachlicher Hinweis des FAUB vom 25. März 2020

Der FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW) sieht bei Unternehmenswertermittlungen auf Basis von Zukunftserfolgswertverfahren als Auswirkungen der Ausbreitung der Corona-Pandemie zwei Handlungsfelder:

  • 1. Beurteilung des Ausmaßes und der Dauer der Effekte des Coronavirus auf die künftige Unternehmensplanung und Geschäftsmodelle
  • 2. Prüfung der Reflektion der erhöhten Unsicherheit im Kapitalisierungszinssatz
 

Unternehmensbewertungen basieren regelmäßig auf langfristig orientierten Zukunftserfolgswerten. Diese werden anhand der Diskontierung künftig erwarteter finanzieller Überschüsse berechnet. Den langfristigen Einfluss der teilweise schwerwiegenden, zeitlich zwar schwer einschätzbaren, aber dennoch begrenzten Auswirkungen der Corona-Krise schätzt der FAUB daher insgesamt als tendenziell eher geringer ein. Inwiefern diese grundsätzliche Aussage auf ein konkretes Bewertungsobjekt anwendbar ist, muss von dem Bewerter jedoch im Einzelfall genauer untersucht werden. Kurz- bis mittelfristige Nachteile, wie Nachfragerückgänge oder Personalausfälle sind in ihrer Wirkung zwar zeitlich meistens begrenzt, können den Unternehmenswert aber dennoch maßgeblich beeinflussen und sogar die Unternehmensfortführung fraglich erscheinen lassen. Auch können sich durch eine zeitlich begrenzte Krise langfristige wirtschaftliche Veränderungen ergeben, die bestehende Geschäftsmodelle und Unternehmensplanungen in Frage stellen.

Der FAUB führt dazu in seinem Fachlichen Hinweis vom 25.03.2020 aus: „In einer Krise obliegt es daher dem Bewerter, vorliegende Unternehmensplanungen aufgrund der sich verändernden Situation neu zu beurteilen und ggf. auf eine Anpassung der Unternehmensplanung hinzuwirken.“

Ausmaß und Dauer der (negativen) Effekte einer Krise sind für die künftigen Cashflows des konkretes Bewertungsobjektes daher ebenso zu analysieren, wie für die bei der Bestimmung der Kapitalkosten zu ermittelnde Risikoprämie, die Investoren für die Übernahme der ggf. erhöhten Unsicherheit fordern.

Bei den Empfehlungen zu Risikoprämien orientiert sich der FAUB an langfristigen Analysen von Kapitalmarktdaten und sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gründe für eine Änderung der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes. Er empfiehlt weiterhin die Anwendung einer Marktrisikoprämie zwischen 6,0 und 8,0 % (vor persönlichen Steuern), welche am oberen Rand der Bandbreite historisch messbarer Marktrisikoprämien liegt.

 

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