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EU-Taxonomie

Veröffentlicht: 5. September 2023 aus Rundschreiben Nachhaltigkeit 2-2023
Von: Anna Margareta Gehrs, Sebastian Behrens

Angaben gemäß EU-Taxonomie sind seit 2021 zwingender Bestandteil der sog. nichtfinanziellen Erklärung im Sinne von § 289b Handelsgesetzbuch (HGB). Die aktuelle Berichterstattungspflicht betrifft damit nur große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden aber darüber hinaus alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen im Sinne des HGB im Rahmen der dann verpflichtend zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichterstattung Angaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (im Folgenden: TaxVO) machen müssen. Dementsprechend wird sich der Anwendungsbereich deutlich erweitern. Auf den folgenden Seiten werden die Vorgaben der TaxVO für Unternehmen der Realwirtschaft dargestellt:

 


Für Finanzunternehmen gelten z. T. ab­weichende Regelungen. Das Team Nachhaltigkeit steht Ihnen für Fragen zu den Ausführungen gerne zur Verfügung.

Die TaxVO ist eine von zehn Maßnahmen des Aktionsplans der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der Annahme der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) hat der Aktionsplan zusammen mit dem Europäischen Green Deal eine tiefgreifende Umgestaltung des europäischen Finanzsystems zum Ziel. Die Kapitalströme sollen zum Zwecke einer umweltver­träglicheren und nachhaltigeren Wirtschaft in „grüne“ Investitionen fließen und so die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gewährleisten. Ein zentraler Baustein des Aktionsplans ist die EU-Taxonomie zur Klassifizierung nachhaltiger Tätigkeiten, um ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, was überhaupt als nachhaltig zu betrachten ist.

Zusammen mit der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) löst die EU-Taxonomie das bisherige Konzept zur nichtfinanziellen Berichterstattung in Form der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in das HGB umgesetzt worden war, ab.

Die Taxonomie trat als Verordnung unmittelbar im Juli 2020 in den Mitgliedstaaten der EU in Kraft. Hierzu bedurfte es abweichend zur CSRD keiner gesonderten Umsetzung in deutsches Recht durch ein nationales Gesetzgebungsverfahren. Die CSRD ist spätestens bis Sommer 2024 durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen.

Die Anforderungen der TaxVO erfordern von den Unternehmen einen mehrschrittigen Prozess. Dieser beginnt mit einer Analyse der eigenen Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf eine Übereinstimmung mit den durch die TaxVO sowie durch ergänzende Regelungen als nachhaltig festgelegten Tätigkeiten. Zu diesen sind dann bestimmte Informa­tionen zu veröffentlichen. Für das Zusammentragen der erforderlichen Informationen sind entsprechende Datenerhebungs­strukturen aufzubauen und zu pflegen. Insbesondere bei Konzern­verbunden mit Auslandsbezug können diese Strukturen recht komplex sein. Unternehmen müssen sich jedes Jahr aufs Neue mit den Inhalten der EU-Taxonomie und den zugrunde liegenden delegierten Rechtsakten befassen, da Letztere laufend ergänzt werden und sich somit Änderungen zu den Vorjahren ergeben können. Auch die technische Umsetzung der Informationsauf­bereitung und -offenlegung in einem gesonderten elektronischen Format (ESEF) wird für viele Unternehmen neu und damit herausfordernd sein.

 

Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 2993176

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

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Nachhaltigkeit 2-2023

Veröffentlicht: 5. September 2023

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