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Verabschiedung Grundsteuer­reform-Umsetzungsgesetz im Bundestag und Update zur Grundsteuerreform in NRW

Veröffentlicht: 18. Juni 2021

Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz wurde am 11.6.2021 vom Bundestag verabschiedet. Nordrhein-Westfalen bewertet Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer künftig nach dem sog. Bundesmodell.

Die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform soll 2025 in Kraft treten. Die hierfür erforderliche Neubewertung des Grundvermögens erfolgt erstmals zum 1.1.2022. Grundstückseigentümer werden daher ab dem Jahr 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundvermögens bei den Finanzämtern einreichen müssen.

Die Bundesländer können wählen, ob sie die Grundsteuer anhand der auf Bundesebene beschlossenen Regelungen oder eigener Bewertungsmodelle ermitteln. Während beispielsweise Sachsen und Baden-Württemberg bereits eigene Grundsteuermodelle beschlossen haben, gab Nordrhein-Westfalen am 6.5.2021 die Anwendung des Bundesmodells bekannt. Geschäftsgrundstücke werden hier künftig auf Basis eines vereinfachten Sachwertverfahrens bewertet, das sowohl den Boden- als auch den Gebäudewert berücksichtigt. Der Bodenwert ermittelt sich hierbei durch Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. In die Bewertung des Gebäudes fließen die Grundflächen aller Ebenen, die Normalherstellungskosten, der Baupreisindex und das Baujahr ein. Die Bewertung von Wohnimmobilien erfolgt künftig in einem vereinfachten Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete.

Diesbezüglich hat der Bundestag am 11.6.2021 das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Hierdurch sollen insbesondere die Regelungen zur Bewertung von Wohnimmobilien an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Das Gesetz beinhaltet eine Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke, die Anpassung der durchschnittlichen Nettokaltmieten auf Basis aktueller Daten des Statistischen Bundesamts sowie die Einführung einer weiteren Mietniveaustufe zum Ausgleich von Mietunterschieden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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