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Online-Seminarreihe European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - Teil 2: Umwelt-ESRS

Die Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU sieht für die Erstellung der Berichte erstmals einheitliche verpflichtende Standards vor: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Nach diesen Standards müssen insbesondere große haftungsbeschränkte Unternehmen und Unternehmensgruppen erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 Rechenschaft über ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ablegen.

In unserer Online-Seminarreihe zu den ESRS beleuchten wir den Aufbau, die Funktionsweise und die konkreten Angabepflichten der einzelnen Standards, um Ihnen den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern.

Datum: Donnerstag, 7. März 2024 Donnerstag, 07.03.2024

Uhrzeit: 10.00 bis 10.45 Uhr

Ort: Online

Art: Online-Seminar

 

3-teilige Seminarreihe

Teil 1 widmet sich den sog. „generellen Standards“ ESRS 1 und ESRS 2, welche für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Sektorzugehörigkeit verpflichtend anzuwenden sind. Gleichzeitig bilden sie das „Rahmenwerk des Rahmenwerks“, indem sie wichtige Begriffsdefinitonen, Vorgehensweisen und Konzepte enthalten, die zwingend bei der Umsetzung der ESRS einzuhalten sind. Schwerpunkte des Webinars sind die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2.

Im 2. Teil werden die Umweltstandards ESRS E1 bis E5 detaillierter dargestellt, insbesondere die Einordnung in den Kanon der ESRS, die Besonderheiten der Umweltstandards die wichtigsten Angabepflichten sowie die Erleichterungen und Übergangsregelungen bei erstmaliger Anwendung.
Teil 2 - Umwelt-ESRS: 07.03.2024, 10:00 Uhr

Der letzte Teil unserer Online-Seminarreihe rückt schließlich die Sozialstandards ESRS S1 bis S4 sowie den Governancestandard G1 in den Fokus, indem er ebenfalls auf die Besonderheiten, die wichtigsten Angabepflichten sowie die Erleichterungen eingeht.
Teil 3 – Sozial- und Governance-ESRS: 21.03.2024, 10:00 Uhr

Teil 2: Umwelt-ESRS

  • Angabepflichten der ESRS E1 bis E5
  • Zusammenspiel mit dem ESRS 2
  • Besonderheiten
  • Erleichterungen und Übergangsfristen

Zielgruppe

  • Projektverantwortliche im Unternehmen
  • Geschäftsführung
  • Leitung Finanzen
 
 

Referentin

Dipl.-Kfm.
Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW