Steuer-Podcast

Folge 4: Einstieg in die neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für viele große Unternehmen beginnt mit dem Geschäftsjahr 2025 eine neue Ära, sie müssen erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Was bedeutet das für Unternehmen, welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wie aufwendig ist die Umsetzung und welche Irrtümer sollten vermieden werden?

 

Anna-Margareta Gehrs, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei HLB Stückmann, Meike Wörmann, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin und Sebastian Behrens, Steuerberater, sind Teil des Nachhaltigkeitsteams bei HLB Stückmann. In diesem Podcast geben sie einen ersten Überblick zum Einstieg in die Nachhaltigkeitsberrichterstattung.

Wie kann ein Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmalig vorbereiten und ist es sinnvoll nicht bis zum Geschäftsjahr 2025 zu warten, sondern vielleicht schon früher einen Probelauf zu machen?

Worum geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Reform der nicht-finanziellen Berichterstattung seitens der EU rückt erstmals flächendeckend Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus unternehmerischer Berichts- und Offenlegungspflichten. Es sind Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governanceaspekte zu machen in Form von Strategien, Maßnahmen, Zielen und Parametern / Kennzahlen. So soll u.a. dem Bedarf der Stakeholder wie Investoren, Kunden und Mitarbeitern nach dem Verständnis der Nachhaltigkeits­bemühungen des Unternehmens Rechnung getragen werden.

Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie ist künftig eng mit der Unternehmens­strategie verwoben bzw. sogar elementarer Bestandteil von dieser. Neben der Berichterstattung über den Status Quo und die Performance bei den Nachhaltigkeitsaspekten soll hierdurch auch eine Verhaltensänderung bei den Unternehmen erreicht werden.

Standardisierung in der Berichterstattung

Mit der Reform erhält auch erstmalig einheitliche Standards Einzug in die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Nachhaltigkeits­berichte sind zwingend nach den European Sustainability Reporting Standards zu erstellen. Dies soll zur Vergleichbarkeit und Transparenz der Bericht beitragen.

Wer ist zuständig im Unternehmen?

Aufgrund der Tatsache, dass die nicht-finanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung angeglichen werden soll, ist damit zu rechnen, dass die Implementierung der Nachhaltigkeitsbericht­erstattung mit enormen personellen, zeitlichen und finanziellen Kapazitäten einhergeht. Die Verantwortung im Unternehmen sollte an einer mit Kompetenzen und Weisungsbefugnissen ausgestatteten Stelle verortet sein.

 

Einstieg in die neue Ära der Nachhaltig­keits­bericht­erstattung

Wie gelingt der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen? Ein Gespräch mit dem Nachhaltigkeitsteam von HLB Stückmann.

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Dipl.-Kfm.
Anna Margareta Gehrs

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

Dipl.-Wi.-Math.
Meike Wörmann

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW