Entlastung für Unternehmen vom CO2-Preis
Veröffentlicht: 21. Mai 2024
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2024
Von:
Sebastian Brinkmann
Der in Deutschland seit dem Jahr 2021 erhobene CO2-Preis auf Brennstoffe kann bis zum Jahr 2026 auf bis zu 65 € pro Tonne CO2 steigen. Für besonders brennstoffkostenintensive Unternehmen bestehen Entlastungsmöglichkeiten nach der Carbon-Leakage-Verordnung. Ab dem Abrechnungsjahr 2023 wird die Entlastung an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Durch das deutsche Brennstoffgesetz wird ein jährlich steigender CO2-Preis auf Brennstoffverbräuche (z. B. für bezogenes Erdgas, Diesel und Benzin) erhoben. Der Preispfad ist vom Gesetzgeber vorgegeben und kann bis zum Jahr 2026 auf bis zu 65 € pro Tonne CO2 steigen.
Kalenderjahr Abgabe pro Tonne CO2
2022 und 2023 30,00 €
2024 45,00 €
2025 55,00 €
2026 55,00 € bis 65,00 €
Um besonders brennstoffkostenintensive Unternehmen zu entlasten, hat der Gesetzgeber u. a. in der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine nachträgliche Entlastung vorgesehen. Diese wird auf Antrag gewährt und sieht ab dem Abrechnungsjahr 2023 als zentrale Antragsbedingungen vor, dass neben der Zugehörigkeit zu einem anerkannten Wirtschaftszweig auch sog. ökologische Gegenleistungen erbracht werden. So müssen etwa in der Vergangenheit erhaltene Zuschüsse aus der Carbon-Leakage-Verordnung zu einem bestimmten Anteil reinvestiert werden und es muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem betrieben werden.
Neu hinzugekommen ist auch die Ermittlung der unternehmensindividuellen Emissionsintensität, um in den Genuss der maximalen Entlastung zu gelangen. Die Ermittlung ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
MERKE
Brennstoffkostenintensive Unternehmen sollten prüfen, ob sie von einer Antragstellung nach der Carbon-Leakage-Verordnung profitieren können.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich: