Beschluss der EU: Abschöpfung von Übergewinnen aus Stromerzeugung
Veröffentlicht: 10. Oktober 2022
Die EU-Energieminister haben sich am 30. September 2022 auf ein Notfallpaket geeinigt, wonach Übergewinne aus dem Stromverkauf vom 1.12.2022 bis zum 31.12.2023 abgeschöpft werden sollen:
Anstelle eines diskutierten Eingriffs in den bestehenden Preisbildungsmechanismus („Merit Order Prinzip“) sieht die EU-Verordnung vor, dass bei Stromerzeugern Gewinne oberhalb von EUR 180,00 pro MWh aus dem Stromverkauf als sogenannte Übergewinne abgeschöpft werden.
Deutschland plant die Umsetzung in Form einer Preisobergrenze. Sofern Unternehmen Erlöse oberhalb dieser Grenze erzielen, sollen diese über die bestehende Infrastruktur der EEG-Umlage abgeschöpft werden.
Problematisch ist hierbei, dass auch Betreiber von BHKW´s und PV-Anlagen sowie Windenergieanlagen betroffen sind, wenn Sie den erzeugten Strom nicht ausschließlich selbst verbrauchen, sondern diesen vermarkten.
Dringender Handlungsbedarf
für Unternehmen

Fazit
Unternehmen sollten prüfen, ob Sie von der Abschöpfung betroffen sind und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.