für das Jahressteuergesetz 2020 wurden viele Änderungen diskutiert. Als wir die Online-Seminare geplant haben, waren wir zuversichtlich, dass die ein oder andere Änderung im Ertragsteuerrecht umgesetzt wird. Über diese hätten wir Sie gerne informiert. In der Gesetzgebung hat der Gesetzgeber nur wenige Änderungen im Ertragssteuerrecht aufgegriffen.
Im Umsatzsteuerrecht waren hingegen der europäische Richtliniengeber, der deutsche Gesetzgeber und die Finanzverwaltung aktiv. Über die geplanten Änderungen im Umsatzsteuerrecht informieren wir Sie am 9. Dezember 2020: Umsatzsteuer-Spotlight VIII: HLB Praxisforum Teil B
Die Online-Seminare am 08.12.2020 und am 15.12.2020, die ertragsteuerliche Änderungen zum Gegenstand haben sollten, werden wir hingegen nicht durchführen. Sollte der Gesetzgeber die eine oder andere immer noch diskutierte Änderung im Jahressteuergesetz 2020 umsetzen, werden wir Sie zeitnah informieren und ggf. im Januar in einem Online-Seminar präsentieren.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!