IDW Praxishinweis zur Beurteilung von Unternehmensplanungen
Das IDW hat im März 2017 den Praxishinweis 2/2017 zur Beurteilung von Unternehmensplanungen bei Bewertungen, Restrukturierungen, Due Diligence sowie Fairness Opinion herausgegeben. Darin werden allgemeine Leitlinien zur Durchführung einer Planungsbeurteilung dargelegt, als auch diverse Analyse-handlungen zur Beurteilung von Planzahlen aufgezeigt.
Die Beurteilung einer Unternehmensplanung im Rahmen einer Bewertung ist eine umfangreiche Aufgabe für einen Wirtschaftsprüfer. Es kann grundsätzlich keine Aussage über die Richtigkeit einer vorgelegten Planung getroffen werden, sondern vielmehr nur deren Plausibilität beurteilt werden. Insbesondere wird dabei auf eine Widerspruchsfreiheit, Vollständigkeit der Abbildung von Chancen und Risiken sowie Nachvollziehbarkeit und Aktualität geachtet. Für eine detaillierte Verständnisgewinnung ist eine Analyse des Planungserstellungsprozesses – typischerweise eine Kombination aus top-down- und bottom-up-Planungsprozess – sowie eine Beurteilung der Konsistenz der Bilanz-, GuV- und Cashflow-Planung sowie weiterer einfließender Teilpläne vorzunehmen.
Im Detail werden zur Planungsprüfung drei Plausibilitätsstufen aufgeführt:
- Auf der ersten Stufe ist einerseits die rechnerische Richtigkeit der Planung zu prüfen, andererseits erfolgt eine Prüfung hinsichtlich einer vollumfänglichen Abbildung des Planungsobjektes. Darüber hinaus ist die Konsistenz der Annahmen (auch bei Teilplanungen) und die Nachvollziehbarkeit der Planungsdokumentation zu würdigen.
- In einem zweiten Schritt ist die interne Plausibilität zu hinterfragen. Die Planung muss mit den strategischen Vorstellungen und geplanten operativen Maßnahmen des Managements abstimmbar sein sowie mit der Struktur und dem Potenzial des Unternehmens vereinbar sein. Die wirksamen und wiederkehrenden Erfolgs- /Ergebnisfaktoren der Vergangenheit stellen hierbei eine mögliche Bezugsgröße für zukünftige Ergebnisse dar. Daneben ist eine Überprüfung der Planungstreue für vergangene Jahre vorzunehmen, um sich von der Güte der Planung zu überzeugen.
- In einem dritten Schritt ist eine externe Planungsplausibilisierung in Form einer Überprüfung der Realisierbarkeit der geplanten Unternehmensstrategie durchzuführen. Hierzu ist eine Markt- und Branchenanalyse sowie die Identifizierung und Auswertung der Wettbewerbssituation vorzunehmen. In die Marktanalyse sind vor allem auch die gesamtwirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen sowie technologischen Rahmenbedingungen einzubeziehen.
Integrierte Planungsrechnungen beinhalten wesentliche Chancen und Risiken, sowie Stärken und Schwächen des Planungsobjektes, machen wichtige Interdependenzen offensichtlich und sind ein adäquates Element zu Steuerungszwecken oder zur Überwachung der Liquiditätslage. Obige Leitlinien des IDW zur Verplausibilisierung einer Planung stellen daher insbesondere auch Grundsätze für die unternehmensinterne Planungserstellung dar, um verlässliche Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Planungsobjektes zu erhalten.
Ansprechpartner
-
Dipl.-Kfm.
Benedikt KastrupWirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, Mediator, Partner
+49 521 2993174
Detail -
Dipl.-Kff.
Miriam RollWirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung, Partnerin
+49 521 2993131
Detail -
Dipl.-Wi.-Math.
Heike FrensemeierSteuerberaterin, CVA
+49 521 2993365
Detail