Valuation

Werte sachgerecht und
zuverlässig bewerten

Spezialgebiete

Wir bewerten grundsätzlich ganzheitlich

Unternehmenskäufe und -verkäufe, Erbauseinandersetzungen und steuerliche Vorgaben: All das sind Anlässe für die Bewertung von ganzen Unternehmen oder Teilen davon. In die Bewertung fließen die klassischen Parameter ein, aber auch immaterielle Vermögenswerte wie Marken, Kundenstämme und Fachwissen müssen berücksichtigt werden. Angepasst an den Anlass, die Struktur des Unternehmens und weitere einflussnehmende Faktoren, wählen unsere Fachleute das passende Bewertungsverfahren für Ihr Unternehmen aus und ermitteln so einen Unternehmenswert für Sie, der wirklich aussagekräftig ist.

Wir für Sie im Bereich Valuation:

Einsatz als Gutachter, Berater oder Schieds­gutachter

Einsatz als Gutachter, Berater oder Schieds­gutachter

Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir das Bewertungsverfahren, das sich am besten eignet, um in Ihrem Fall Unternehmens- und Anteilswerte sachgerecht zu bewerten. Für ein optimales Ergebnis arbeitet das Bewertungsteam interdisziplinär mit den HLB-Generalisten aus den Bereichen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Recht zusammen.

Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Neben den klassischen Unternehmenswerten gibt es noch weitere Faktoren, die sich auf die Kaufpreisallokation auswirken. Dazu gehören etwa Vermögenswerte wie Kundenstämme, Fachwissen und der Markenwert. Wir bewerten stets alle Parameter und ermitteln so für Sie einen Unternehmenswert, der die Realität widerspiegelt.

Erstellung von Business-, Liquiditäts- und Finanzierungsplänen

Erstellung von Business-, Liquiditäts- und Finanzierungsplänen

Manchmal braucht es für eine Entscheidung einen Plan – schwarz auf weiß. Wir erstellen für Sie Pläne, die es Ihnen möglich machen, Entscheidungen auf der Basis von konkreten Zahlen zu treffen.

Ableitung von Kapitalkostensätzen

Ableitung von Kapitalkostensätzen

Eine weitere unserer Dienstleistungen aus dem Bereich Unternehmensbewertung: Wir leiten für Sie die Kapitalkostensätze aus Finanzmarktdaten ab.

Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:

Information

Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S1 i. d. F. 2008 auf Basis einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung von geschätzten Zerobond-Zinssätzen

Auf Basis einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung von geschätzten Zerobond-Zinssätzen.
 
21. Juli 2021

Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19

In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.
 
Information

Die Unternehmensversteherin

Ihr besonderes Wissen ist gefragt, ihre Expertise findet Gehört: öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. In einer Mini-Serie werden außergewöhnliche Fachgebiete vorgestellt. Im dritten und letzten Teil berichtet Miriam Roll über den Reiz, Unternehmen zu bewerten.
 
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Kompetenzen und Referenzen

Wir haben zahlreiche Bewertungsprojekte durchgeführt, die wir teilweise aufgrund der uns obliegenden Verschwiegenheitspflicht nur anonymisiert aufführen dürfen.
 
Information

Seminar beim Studienwerk

Webinar „Förderkredite - Planungsrechnungen richtig erstellen. Benedikt Kastrup zeigten Miriam Roll und Dana Doege etwa 2 Stunden lang anhand eines praktischen Beispiels Fallstricke und Tricks bei der Erstellung und Verplausibilisierung von Planungsrechnungen auf.
 
22. November 2019

Neue Kapitalkostenempfehlung des Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat auf die anhaltende Niedrigzinsperiode reagiert und am 25.10.2019 neue Empfehlungen zur Marktrisikoprämie herausgegeben.
 
03. Dezember 2018

BFH: Sachverständigengutachten bei der Unternehmensbewertung

Stückmann ad hoc 2018/12
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens: Finanzgerichte müssen bei Fragen über den Unternehmenswert im Regelfall ein Sachverständigengutachten einholen.
 
Information

Tätigkeit als gerichtlich bestellter Prüfer über die Angemessenheit einer Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out

Aus unserer Bewertungspraxis.

 
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Ermittlung von Beta-Faktoren im Rahmen der Unternehmensbewertung nach IDW S 1

Am Beispiel eines nicht börsennotierten internationalen Automobilzulieferers.
 
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Netzwerk

Im Bereich der Unternehmensbewertung verfügen wir über eine weitreichende fachliche Vernetzung.
 
06. April 2017

IDW Praxishinweis zur Beurteilung von Unternehmensplanungen

Das IDW hat im März 2017 den Praxishinweis 2/2017 zur Beurteilung von Unternehmensplanungen bei Bewertungen, Restrukturierungen, Due Diligence sowie Fairness Opinion herausgegeben.
 
 

Wir beraten Sie gerne

  • Dipl.-Kfm.
    Benedikt Kastrup

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, Mediator, Partner

    +49 521 2993174

    Detail
  • Dipl.-Kff.
    Miriam Roll

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung, Partnerin

    +49 521 2993131

    Detail