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Vereinfachung und Beschleunigung von Wirtschaftsstreitigkeiten

Veröffentlicht: 28. Februar 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Das Bundesjustizministerium hat ein Eckpunktepapier zur Vereinfachung und Beschleunigung von wirtschaftsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten vorgelegt, mit dem die Attraktivität des Justiz- und Wirtschaftsstandorts Deutschland gesteigert werden soll. Der damit angestrebte schnellere und einfachere Zugang zum Rechtssystem soll u.a. Investitionshemmungen ausländischer Unternehmen abbauen und die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Rechtssystems auf internationaler Ebene sichern. Gerade von der geplanten Vereinfachung und Beschleunigung können auch deutsche Unternehmen profitieren.

 

Wirtschaftsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten, die sich nicht selten durch den gesamten Instanzenzug ziehen, sind regelmäßig mit einem enormen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden. Verkompliziert wird die Lage, wenn es sich bei den Parteien um ausländische Unternehmen handelt, da die Gerichtssprache derzeit ausnahmslos Deutsch ist. Auch eine über 100 Seiten lange Klageschrift muss in jedem Fall auf Deutsch eingereicht werden und Entscheidungen werden auch nur auf Deutsch verfasst. Die Praxis reagiert darauf mit Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln sowie Schiedsabreden, sodass die Streitigkeiten nicht mehr vor ordentlichen deutschen Gerichten, sondern in anderen Ländern oder vor privaten, nicht öffentlichen Schiedsgerichten geführt werden.  

Um dem entgegenzuwirken, plant das Bundesjustizministerium, den Bundesländern die Möglichkeit einzuräumen, an ausgewählten Landgerichten bestimmte Handelsstreitigkeiten umfassend auch in englischer Sprache verhandeln zu dürfen. Voraussetzung ist neben einem sachlichen Grund, dass beide Parteien mit der Verhandlungsführung auf Englisch einverstanden sind. 

In großen Angelegenheiten sollen daneben auf Ebene der Oberlandesgerichte künftig direkt sog. „Commercial Courts“ direkt angerufen werden können. Der Instanzenzug würde in diesem Fall um eine Stufe verringert, einziges Rechtsmittel gegen die Entscheidung dieser Spezialkammern wäre die Revision zum Bundesgerichtshof. In diesem Zusammenhang kann dann nur noch über Rechtsfragen, nicht aber über Tatsachen gestritten werden. Die geplanten Commercial Courts stellen damit für die Parteien ein zweischneidiges Schwert dar, da der Tatsachenvortrag bereits im ersten Anlauf vollständig gelingen muss. Die Anrufung eines Commercial Courts soll daher auch nur möglich sein, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind und ein Streitwert von 1 Mio. € erreicht wird. Gleiches gilt für die auch hier angebotene Durchführung der Verhandlung in englischer Sprache. Ferner soll für diese Verfahren ein bereits während der Verhandlung angefertigtes Wortprotokoll angeboten werden.

Sollten Gerichte künftig in englischer Sprache entscheiden, sollen die Entscheidungen aber trotzdem auf Deutsch übersetzt werden. Neben einer weiteren Förderung des Einsatzes von Videoverhandlungen, die bereits ausgiebig und überwiegend erfolgreich während der Coronapandemie erprobt wurden, soll auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess ausgeweitet werden. Schon frühzeitig soll daher die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden können, sollten Geschäftsgeheimnisse betroffen sein. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse soll auch über das Ende der Verhandlung hinaus gewährleistet werden.

Steuern & Wirtschaft aktuell

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Hinweis

Mit dem Eckpunktepapier stellt das Bundesjustizministerium lange notwendige Reformüberlegungen an und liefert insgesamt einen sinnvollen ersten Ansatz, der viele Probleme aus der Praxis aufgreift. Jetzt darf man auf den daraus zu entwickelnden Gesetzentwurf gespannt sein.

 

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  • Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Börger

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