Neuer Umwandlungssteuererlass
Veröffentlicht: 24. Februar 2025
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 1-2025
Von:
Jana Linneweber,
Erik Niermann
Am 2.1.2025 hat das Bundesfinanzministerium den neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. Er berücksichtigt Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz.
Das Bundesfinanzministerium hat am 2.1.2025 seine verbindlichen Auslegungen zur steuerlichen Behandlung von Umwandlungs- und Umstrukturierungsvorgängen aktualisiert. Der bisher gültige Umwandlungssteuererlass stammt aus dem Jahr 2011 und wurde mit dem nun veröffentlichten Erlass in vielen Punkten überarbeitet.
Der neue Umwandlungssteuererlass enthält neben Anpassungen an in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und Gesetzesänderungen eine Vielzahl an Klarstellungen, Präzisierungen und technischen Änderungen, dazu gehören
- die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Umwandlungssteuergesetzes bei ausländischen Abspaltungen,
- die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu diversen Fragen der Auswirkung von Umwandlungen auf steuerliche Organschaften,
- Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit Umwandlungen,
- eine Stellungnahme zur Behandlung von steuerlichen Ansatzverboten im Rahmen von Umwandlungen und den daraus resultierenden Konsequenzen und
- Klarstellungen zu schädlichen Gegenleistungen im Rahmen von Einbringungen in Kapitalgesellschaften.
Insgesamt sorgen die neuen Verwaltungsanweisungen für mehr Rechtssicherheit in der praktischen Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes, auch wenn nicht alle Anpassungen zugunsten der Unternehmen ausfallen.
MERKE
Der aktualisierte Umwandlungssteuererlass findet auf alle offenen Fälle Anwendung, insoweit er nicht mit der im Einzelfall maßgeblichen Rechtslage in Widerspruch steht.
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