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Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer

Veröffentlicht: 27. August 2024 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2024
Von: Evelyn Osang

Zum 30.9.2024 wird in Deutschland die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Am 28.6.2024 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf einer „Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern“ veröffentlicht. Es handelt sich um eine eindeutige Identifikationsnummer, die wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Davon betroffen sind Unternehmen aller Art. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

 

Im Herbst 2024 wird in Deutschland die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Hierdurch soll die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden selbst vereinfacht werden. Dazu hat das Bundesfinanzministerium am 28.6.2024 den Entwurf einer „Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern“ veröffentlicht.

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Damit entspricht sie dem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und soll künftig auch deren Zweck übernehmen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird an alle wirtschaftlich tätigen Personen in Deutschland vergeben. Dies umfasst nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern auch Einzelpersonen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Organisationen der öffentlichen Verwaltung, die Leistungen gegen Entgelt anbieten.

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörden, ohne dass hierfür ein gesonderter Antrag der wirtschaftlich Tätigen erforderlich ist.
Das Bundeszentralamt für Steuern wird allen wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30.9.2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer zuteilen. Dies wird öffentlich bekannt gegeben, eine gesonderte Mitteilung an die Betroffenen erfolgt nicht. In der Bekanntmachung wird angegeben, ab welchem Stichtag die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu benutzen ist.

Den wirtschaftlich Tätigen, denen noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, wird das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Iden­tifikationsnummer zuweisen. Die Mitteilung erfolgt elektronisch. Dazu wird ein Benutzerkonto auf der sicheren Kommunikationsplattform der Finanzbehörden (ELSTER-Plattform) benötigt.

Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugewiesen, sobald die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Mitteilung kann auf Antrag und zur Vermeidung unbilliger Härten auch schriftlich erfolgen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll gelöscht werden, wenn diese nicht mehr benötigt wird, spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die wirtschaftlichen Tätigkeiten eingestellt wurden. Im Übrigen ist geplant, dass künftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer in relevanten Steuerbescheiden angegeben wird.

HINWEIS

Der Bundesrat muss der „Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern“, die das Bundesfinanzministerium am 28.6.2024 veröffentlicht hat, noch zustimmen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat am 12.8.2024 Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sowie einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht (BZSt – Wirtschafts-Identifikationsnummer). Die Zuteilung wird stufenweise ab November 2024 vorgenommen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen.
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aktuell 3-2024

Veröffentlicht: 28. August 2024

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Jahressteuergesetz 2024
2. Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
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