Aktuelles zur Scheinselbständigkeit
Veröffentlicht: 21. Mai 2024
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2024
Von:
Evelyn Osang
Geht ein Unternehmen irrtümlich davon aus, dass ein Auftragnehmer selbstständig ist, kann das zu Problemen mit dem Sozialversicherungsträger führen. Daher ist es entscheidend, die Situation richtig zu bewerten. Ob jemand in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, hängt von dem tatsächlichen Gesamtbild der Tätigkeit ab. Das Bundessozialgericht entschied am 20.7.2023, dass die Sozialversicherungspflicht nicht durch Zwischenschaltung einer GmbH umgangen werden kann.
Wird von Unternehmen fälschlicherweise eine Selbstständigkeit von Auftragnehmern angenommen, kann das zu Problemen mit dem Sozialversicherungsträger führen und am Ende auch teuer werden. Daher ist es wichtig, dass die Situation richtig beurteilt wird. Ob ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis und damit eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, hängt von dem tatsächlichen Gesamtbild der Tätigkeit ab.
Das Bundessozialgericht entschied am 20.7.2023, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftragnehmer auch dann vorliegen kann, wenn die zugrunde liegenden Verträge nur zwischen dem Unternehmen und einer Kapitalgesellschaft abgeschlossen wurden. Im Urteilsfall war der Auftragnehmer alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Kapitalgesellschaft. Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit richtet sich nach dem Geschäftsinhalt, der sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Durchführung des Vertrags ergibt. Auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung oder gewünschte Rechtsfolge kommt es nicht an.
Unternehmen sollten sich, um eine Scheinselbstständigkeit ihrer Auftragnehmer zu erkennen bzw. auszuschließen, folgende Fragen stellen und beantworten:
- Ist der Auftragnehmer im Moment der Leistungserbringung durch seinen Arbeitgeber weisungsgebunden oder weisungsfrei?
- Ist der Auftragnehmer im Moment der Leistungserbringung in eine für ihn fremde Arbeitsorganisation beim Auftraggeber eingegliedert oder nicht? Wessen betriebliche Infrastruktur wird genutzt? Arbeiten alle Mitarbeiter, egal ob eigene oder fremde, Hand in Hand zusammen?
- Trägt der Auftragnehmer im Moment der Leistungserbringung ein über das reine Einkommensrisiko hinausgehendes Unternehmerrisiko?
FAZIT
Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft kann die Sozialversicherungspflicht nicht zwingend umgangen werden.
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