Neue Incoterms® ab 2020
aus Steuern & Wirtschaft aktuell
Seit dem Jahr 1936 veröffentlicht die Internationale Handelskammer in Paris „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“. Diese sind als Incoterms® (sog. International Commercial Terms) bekannt. Die Incoterms® bieten Personen und Unternehmen, die mit Im- und Export am Welthandel beteiligt sind, eine spezifische Anleitung. Zum 1.1.2020 ist die aktuelle Fassung der Incoterms® in Kraft getreten.
Die Incoterms® bestehen aus elf Handelsklauseln, die für Kaufverträge maßgeblich sind. Sie regeln den Gefahren- bzw. Kostenübergang. Es sind jedoch einige Neuerungen durch die aktuelle Fassung erfolgt:
- Übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks
- Ausführliche Einführung, die den Anwendern die Auswahl der geeigneten Incoterms®-Regeln erleichtern soll
- Änderung der Free Carrier (FCA) für Fälle, in denen Waren mit Seetransport verkauft werden und der Käufer oder Verkäufer oder eine involvierte Bank ein Konnossement mit einem bordeigenen Vermerk verlangt
- Abweichende Versicherungsdeckungen bei Cost Insurance and Freight (CIF) und der Carriage and Insurance Paid To (CIP)
- Änderung der bisherigen Regelung „Delivered at Terminal“ (DAT) in „Delivered at Place Unloaded“ (DPU), um zu betonen, dass der Bestimmungsort jeder beliebige Ort sein kann und nicht nur ein Terminal
- Berücksichtigung der Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren
Die Incoterms® 2020 basieren auf den Incoterms® 2010. Trotz des Inkrafttretens der Incoterms® 2020 sind die Incoterms® 2010 weiterhin gültig. In den abgeschlossenen Verträgen muss somit ein Hinweis eingefügt werden, auf welche Version der Incoterms® man sich bezieht.
Die Internationale Handelskammer weist darauf hin, dass die Incoterms®-Materialien zur Vermeidung irreführender Informationen direkt von ihr oder ihren Regionalbüros bezogen werden sollten.
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Dr. Andreas Börger
Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner
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