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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts verabschiedet

Veröffentlicht: 7. Dezember 2021 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates am 10.8.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 1.1.2024 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der rechtlichen Regelungen von Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens.

Hierfür wird insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als eine auf Dauer angelegte Personengesellschaft konzipiert. Gleichzeitig wird sie zukünftig zur rechtlichen Trägerin ihres Vermögens.

Es wird auch die Möglichkeit zur Eintragung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts in ein Gesellschaftsregister geschaffen. Für Gesellschaften, die zukünftig Grundbesitz erwerben möchten, wird die Eintragung verpflichtend.

Darüber hinaus werden Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnbeteiligungen und Informationsrechten etc. in das Gesetz eingefügt. Bisher mussten diese Bereiche in den Gesellschaftsverträgen geregelt werden. Ferner werden Gesellschaften bürgerlichen Rechts in das Umwandlungsgesetzes einbezogen.

Im Bereich der Kommanditgesellschaften werden Regelungen zum Beschlussverfahren, dem Beschlussmängelrecht, den Auskunftsrechten der Kommanditisten sowie zur sog. Einheitsgesellschaft eingeführt bzw. konkretisiert.

Hinweis

Gesellschafter von Personengesellschaften sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, um etwaigen Anpassungsbedarf in den Gesellschaftsverträgen der bestehenden Personengesellschaften zu analysieren.

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