News Unternehmenssteuerrecht

Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht

aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium hat am 22.4.2020 den überarbeiteten Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft veröffentlicht. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Straftaten von Unternehmen zu sanktionieren.

Der Gesetzentwurf setzt die Begehung einer Straftat voraus, durch die das Unternehmen Pflichten verletzt hat oder durch die es bereichert werden sollte. Eine solche Tat wird dem Unternehmen zugerechnet, wenn sie von einer Leitungsperson (Geschäftsführer oder in leitender Stellung tätiger Prokurist, Handlungsbevollmächtigter oder sonstiger verantwortlich Tätiger) oder einer in Wahrnehmung von Angelegenheiten des Unternehmens tätigen Person (Mitarbeiter, aber ggf. auch außenstehender Dritter) begangen wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine Leitungsperson die Begehung der Tat durch angemessene Vorkehrungen, wie z. B. Organisation, Auswahl, Anleitung oder Aufsicht, hätte verhindern oder wesentlich erschweren können.

Der Sanktionsrahmen sieht ein Höchstmaß von 10 Mio. € vor. Jedoch soll für große Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 100 Mio. € erwirtschaften, eine umsatzbezogene Obergrenze von 10 % des Jahresumsatzes gelten. Für fahrlässige Taten wird der Betrag jeweils halbiert. Unternehmensinterne Untersuchungen durch Mitarbeiter oder externe Beauftragte sollen sanktionsmildernd berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass das Gericht bei der Schädigung einer großen Anzahl von Personen die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung anordnen kann. Eine solche Bekanntmachung kann – maximal für ein Jahr – auch im Internet erfolgen.

Außerdem werden Verurteilungen in einem noch zu schaffenden nicht öffentlichen Sanktionsregister erfasst. Die Sanktionen sollen nach zehn Jahren aus dem Register gelöscht werden, schwerere Sanktionen nach 15 Jahren.

Steuern & Wirtschaft aktuell

Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten

mehr

Als Geschäftsführer sollte man aber auch das Unternehmen auf den Fall der eigenen vorübergehenden oder dauernden Handlungsunfähigkeit bzw. einen plötzlichen Todesfall vorbereiten. Ziel ist hierbei, dass das Unternehmen in solchen Ausnahmesituationen handlungsfähig bleibt. Bewährt hat sich für diese Fälle ein „Notfallkoffer“.

In diesem Notfallkoffer sollte sich eine Vollmacht für einen Notgeschäftsführer befinden sowie ein Notfallfahrplan mit Checklisten bzw. Anweisungen, wer wann was macht. Diese Vollmacht muss rechtswirksam unterschrieben werden. Sie sollte den Umfang der Befugnisse, ggf. die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten, die Geltungsdauer und die Widerrufsmöglichkeit beinhalten.

Mit dem Notfallkoffer sollte der Notgeschäftsführer z. B. informiert werden über:

  • Zweit-Schlüssel-Depot (für Geschäftsräume, Safe, Schließfächer, Fahrzeuge etc.)
  • PC-, Tablet-, Smartphone-, Raum- und sonstige technische Zugänge
  • Passwörterübersicht und ggf. PIN-/TAN-Listen
  • Übersicht zu Versicherungen / Aufbewahrung der Policen
  • Wichtige Adressen (Familienangehörige, Berater, Kooperationspartner)
  • Namen von wichtigen Mitarbeitern und deren Funktionen im Unternehmen


Wichtig ist außerdem, dass die Person des Notgeschäftsführers und dessen Befugnisse den 
leitenden Mitarbeitern des Unternehmens mehr oder weniger detailliert bekannt gegeben werden, damit diese Personen vertrauensvoll mit dem Notgeschäftsführer zusammenarbeiten.

Auch eine Handlungsfähigkeit von Gesellschaftern sollte bedacht werden, denn ggf. müssen z. B. Geschäftsführer abberufen oder bestellt und Jahresabschlüsse festgestellt werden. Für solche Fälle sollten Gesellschafter Vollmachten für ihre Vertretung in den Gesellschafterversammlungen erteilen.

Zusätzlich sollten Regelungen für die Versorgung der Angehörigen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die kurzfristige Ausstattung mit Liquidität zur Bestreitung von Behandlungskosten der erkrankten Person und des eigenen Lebensunterhalts..

Ansprechpartner