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Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten

Veröffentlicht: 07. Dezember 2021 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sind steuerlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Das Finanzgericht Münster entschied am 22.7.2021, dass der Abzinsungssatz von 5,5% verfassungsgemäß ist.

Der zugrunde liegende Fall betraf das Jahr 2016. Der Fremdkapitalmarktzinssatz lag damals zwischen 2,45% und 3,71%. Anders als im Falle der 6%-igen Zinsen für verspätete Steuerzahlungen, die das Bundesverfassungsgericht kürzlich für verfassungswidrig erklärte, werden mit dem Abzinsungssatz jedoch keine effektiven Zinsen berechnet. Der Abzinsungssatz ist lediglich eine typisierende Rechengröße zur periodengerechten Erfassung der wirtschaftlichen Belastung durch das Darlehen und bewirkt somit lediglich eine temporäre Gewinnverschiebung.

Die Revision wurde zugelassen. Ob diese eingelegt wird und wie der Bundesfinanzhof dann entscheidet, bleibt abzuwarten.

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