Vorsteuervergütungsverfahren
Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht es, Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlte Umsatzsteuer in einem europäischen Staat oder Drittland erstattet zu bekommen. Ebenso können sich im Drittland ansässige Unternehmer die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen.
Nehmen Sie dieses Verfahren in Anspruch, können Sie die Liquidität im Unternehmen schnell und effizient erhöhen, ohne dass eine umsatzsteuerliche Registrierung erfolgen muss. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how und einem weltweiten Kollegen-Netzwerk bei der Überprüfung Ihrer Möglichkeiten und natürlich bei der elektronischen Antragstellung über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern.
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„Die professionelle Unterstützung im Vorsteuervergütungsverfahren vereinfacht die Handhabung der formalen Voraussetzungen und erleichtert die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Finanzbehörden.“
− Olivia Mörretz −
Fachmitarbeiterin Prüfung und Steuern
Detail
Vorsteuervergütungsverfahren im Inland
und Ausland erhöht die Liquidität
Die effiziente Bearbeitung des Vorsteuervergütungsantrags erhöht innerhalb kürzester Zeit die Liquidität im Unternehmen. Wir beraten und begleiten Sie bei den Vorsteuervergütungsverfahren im Inland und Ausland. Dabei profitieren Sie von unseren Erfahrungen und den standardisierten Prozessen im Rahmen der Antragstellung.
Unser weltweites Kollegen-Netzwerk erleichtert die Kommunikation mit den ausländischen Finanzbehörden – weit über die EU hinaus bis zu den Drittstaaten. Das führt zu einer deutlichen Arbeits- und Kostenersparnis. Selbstverständlich entwickeln wir auch Konzepte für die Implementierung in Ihr ERP-System.
Diese Ausschlussfristen sollten Sie beachten:
- 30.06. für Unternehmer aus dem Drittland
- 30.06. für inländische Unternehmer zur Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus Drittstaaten
- 30.09. für inländische Unternehmer zur Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
Lassen Sie uns konkret werden!
Teilen Sie uns gerne mit, für welche Länder Sie die Erstattung von Vorsteuern wünschen. Wir kontaktieren Sie direkt zu Ihrem persönlichen Thema und lassen Ihnen anschließend ein Angebot zukommen.
Ansprechpartner
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Olivia Mörretz, B.Sc.
Fachmitarbeiterin Prüfung und Steuern
+49 521 29934131
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