News Umsatzsteuerberatung

Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung bei Seminaren

Veröffentlicht: 2. September aus Steuern & Wirschaft aktuell

Bei der für Zwecke der Umsatzsteuer wichtigen Ortsbestimmung für Seminare kam es bisher im Wesentlichen auf den Teilnehmerkreis an. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs hat die Finanzverwaltung im letzten Jahr diese Grundsätze geändert. Zukünftig kommt es bei Leistungen an Unternehmer nicht mehr auf den Teilnehmerkreis an, sondern es wird lediglich zwischen Online- und Präsenzseminaren unterschieden.

In der Vergangenheit war die umsatzsteuerliche relevante Ortsbestimmung für Seminare davon abhängig, ob diese der Allgemeinheit oder nur einem eingeschränkten bzw. geschlossenen Teilnehmerkreis zugänglich waren. Soweit ein Seminar für die Öffentlichkeit zugänglich war, war die Durchführung des Semesters umsatzsteuerlich am Veranstaltungsort steuerbar. Sofern nur ein eingeschränkter Teilnehmerkreis eingeladen wurde, zum Beispiel Mitarbeiter eines Unternehmens, galt der Sitz des Empfängers als Leistungsort.

Am 13.3.2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass diese Unterscheidung unzutreffend ist. Vielmehr stellt bei Buchung der Seminarteilnahme durch umsatzsteuerliche Unternehmer der Veranstaltungsort generell den Leistungsort dar. Diese Grundsätze hat das Bundesfinanzministerium bereits am 9.6.2021 übernommen, aber bis zum Ende des Jahres 2021 nicht angewendet.

Seit dem 1.1.2022 gilt bei sämtlichen Eintrittsberechtigungen von Unternehmen zu Seminaren, Konferenzen und Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden, der Veranstaltungsort als umsatzsteuerlicher Ort der Leistung. Dagegen bestimmt sich der umsatzsteuerliche Ort der Leistung bei Online-Seminaren weiterhin nach dem Sitz des Empfängers.

Beachten Sie:

Vor allem bei Seminaren und Veranstaltungen, die außerhalb von Deutschland stattfinden, müssen die Anbieter zukünftig die Umsatzsteuerbarkeit der Leistung am Veranstaltungsort beachten. Die Teilnahme von Unternehmen an Online-Seminaren bleibt dagegen weiterhin am Sitz des Empfängers steuerbar.

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