News Umsatzsteuerberatung

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Veröffentlicht: 2. September aus Steuern & Wirschaft aktuell

Zum 1.1.2020 sind die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen verschärft worden. Seit diesem Tag ist u.a. die fristgerechte und korrekte Angabe der Lieferung einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers in der Zusammenfassenden Meldung Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Nachdem die Finanzverwaltung zuerst sehr hohe Anforderungen an die Frist zur Abgabe und an Korrekturen von Zusammenfassenden Meldungen gestellt hatte und bei Nichterfüllung die Steuerbefreiung zu versagen drohte, ist eine Fristversäumnis oder eine Korrektur nach neuer Auffassung des Bundesfinanzministeriums zukünftig kein Problem mehr.

Ab dem 1.1.2020 ist es für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen notwendig, die entsprechenden Lieferungen korrekt und fristgerecht in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Soweit dem Unternehmer dabei ein Fehler unterläuft, musste er bisher nach Auffassung der Finanzverwaltung die Zusammenfassende Meldung innerhalb von einem Monat nach Erkennen dieses Fehlers berichtigen. Diese Frist wurde sehr eng ausgelegt und Berichtigungen nach Ablauf dieser Monatsfrist konnten nach Auffassung der Finanzverwaltung den ursprünglichen Fehler nicht mehr heilen, sodass die Steuerbefreiung endgültig versagt wurde.

Diese strenge Sichtweise gibt das Bundesfinanzministerium nun auf. Es hat am 20.5.2022 bekannt gegeben, dass eine Korrektur fristunabhängig stets zur rückwirkenden Gewährung der Steuerbefreiung für die innergemeinschaftlichen Lieferungen führt.

Hiervon unabhängig kann in Fällen, in denen trotz Kenntnis zu spät oder gar nicht korrigiert wird, weiterhin ein Bußgeld festgesetzt werden. Diese Änderung ist rückwirkend für alle offenen Fälle ab dem 1.1.2020 anzuwenden.

Fazit:

Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung erleichtert den Umgang mit der Zusammenfassenden Meldung in der Praxis deutlich.

Steuern & Wirtschaft aktuell

Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten

mehr

Wir beraten Sie gerne!