News Umsatzsteuerberatung

Keine Umsatzsteuerbarkeit von Innenumsätzen im Organkreis

Veröffentlicht: 27. August 2024 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2024
Von: Karin Korte, Prof. Dr. Eginhard Werner

Der Europäische Gerichtshof hat am 11.7.2024 die deutsche Rechtslage zur Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft bestätigt, auch wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Organträgers besteht, und damit Rechtssicherheit für steueroptimierte Gestaltungen im Unternehmensverbund geschaffen.

 

Seit Jahren steht die umsatzsteuerliche Organschaft im Fokus richterlicher Rechtsprechung – und das auch vor dem Hintergrund der Europarechtskonformität der deutschen Rechtsanwendung. Dabei sind gerade sog. nicht steuerbare Innenumsätze zwischen den Unternehmen des Organkreises für viele Unternehmensstrukturen im Ergebnis vorteilhaft. Vor allem in Branchen, in denen manche Mitglieder des Organkreises nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Für die innerorganschaftliche Verrechnung der Leistungsbeziehungen sind die vereinbarten Vergütungen nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 1.12.2022 die deutsche Regelung zum Unternehmer in umsatzsteuerlichen Organschaftsfällen als unionsrechtskonform. Es bleibt daher bei der bisherigen Rechtsanwendung in Deutschland, wonach der Organträger als einziger Unternehmer bestimmt wird, während die Organgesellschaften (umsatzsteuerlich) unselbstständig sind. Bei bestehender Organschaft sind daher dem Organträger als einzigen Unternehmer alle umsatzsteuerlich relevanten Transaktionen des gesamten Organkreises zuzurechnen.

Der Bundesfinanzhof hatte vor dem Hintergrund der Urteile vom 1.12.2022 dem Europäischen Gerichtshof weitere Fragen vorgelegt, um zu klären, ob die entgeltlichen Leistungen zwischen Unternehmen innerhalb des Organkreises weiterhin als nicht steuerbar behandelt werden können. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof am 11.7.2024. Demnach bleibt es dabei, dass die Innenleistungen zwischen den Organgesellschaften und gegenüber dem Organträger im Falle einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht steuerbar sind.

HINWEIS

Innerorganschaftliche Leistungsverrechnungen sind bei umsatzsteuerlicher Organschaft weiterhin nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, auch wenn der Empfänger dieser innerorganschaftlichen Leistungsbeziehungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

+49 521 2993358

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

Umsatzsteuerberatung

 

Steuern & Wirtschaft
aktuell 3-2024

Veröffentlicht: 28. August 2024

In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Jahressteuergesetz 2024
2. Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
3. Die europäische Gesellschaftsbescheinigung

alle Artikel

Kostenloser ABO-SERVICE für Rundschreiben

Möchten Sie immer gut informiert sein? Dann nehmen Sie unser Serviceangebot für Rundschreiben in Anspruch. Einblicke in steuerliche und rechtliche Veränderungen mit Perspektiven für neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Abo bestellen