Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken
Veröffentlicht: 10. Dezember 2024
aus
Rundschreiben Umsatzsteuer 2-2024
Von:
Karin Korte
Zum 1.1.2025 soll der ermäßigte Steuersatz für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder-)eingeführt werden, sofern nicht die Differenzbesteuerung angewendet wird (vgl. Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vom 9.9.2024). Bisher profitieren Käufer lediglich im Falle der Einfuhr und Lieferung vom Urheber von der Begünstigung.
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