News Umsatzsteuerberatung

Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

Veröffentlicht: 10. Dezember 2024 aus Rundschreiben Umsatzsteuer 2-2024
Von: Karin Korte

Zum 1.1.2025 soll der ermäßigte Steuersatz für Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder-)eingeführt werden, sofern nicht die Differenzbesteuerung angewendet wird (vgl. Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vom 9.9.2024). Bisher profitieren Käufer lediglich im Falle der Einfuhr und Lieferung vom Urheber von der Begünstigung.

 

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

+49 521 2993358

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Rundschreiben
Umsatzsteuer 2-2024

Veröffentlicht: 10. Dezember 2024

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Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz
2. E-Invoicing ab 1.1.2025
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