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„Making Tax Digital“ – Großbritannien verpflichtet Unternehmen zur digitalen Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen

„Making Tax Digital“ – Großbritannien digitalisiert sein Besteuerungsverfahren. Unternehmen und natürliche Personen müssen zukünftig ihren Erklärungspflichten elektronisch nachkommen. Für die Umsatzsteuer erfolgt die Umstellung bereits ab dem 01.04.2019 und diese betrifft auch deutsche Unternehmen, die in Großbritannien steuerlich registriert sind.

Das Besteuerungsverfahren in Großbritannien wird in den nächsten Jahren schrittweise digitalisiert. Der britische Fiskus (HMRC) erhofft sich dadurch signifikante Mehreinnahmen. Änderungen soll es daher zuerst bei der Umsatzsteuer – der fehler- und betrugsanfälligsten Steuerart – geben.

Für alle in Großbritannien registrierten Unternehmen, die die Umsatzgrenze von £ 85.000 überschreiten, treten die Neuregelungen am 01.04.2019 in Kraft. Besteht lediglich eine umsatzsteuerliche Registrierung in Großbritannien, sind die Vorgaben erst ab dem 01.10.2019 verbindlich.

Ab dann dürfen Umsatzsteuererklärungen nur elektronisch eingereicht werden. Eine Einreichung wie bisher über das Online-Portal des HMRC ist zukünftig nicht mehr möglich. Vielmehr sollen die Daten direkt aus dem Softwaresystem des Unternehmens bzw. mittels einer zwischengeschalteten Software an das HMRC übermittelt werden. Die Daten dürfen weder manuell eingetragen werden noch dürfen sie änderbar sein. Daneben sollen auch weitere Informationen aus der Buchhaltung zwischen den Unternehmen und dem HMRC digital ausgetauscht werden.

Diese Änderungen sind die ersten Schritte in Richtung einer lückenlosen Kontrolle von umsatzsteuerlich relevanten Daten durch den britischen Fiskus.

Wir empfehlen, Ihre bestehenden Abläufe und Ihre derzeitige Software auf diese Änderungen hin zu überprüfen, damit Sie die Anforderungen rechtzeitig umsetzen können. Gern stehen wir Ihnen zusammen mit unseren britischen Netzwerkpartnern für eine individuelle Beratung zur Verfügung.