Grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Beratung
Die steuerliche Optimierung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen bietet sich vor allem bei der Umsatzsteuer an, da diese oft bereits beim ersten wirtschaftlichen Kontakt zum Ausland relevant wird. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Expansion Ihres Unternehmens in das Ausland. Insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden Versandhandels über Marketplaces, die Fulfillment-Lösungen anbieten, wird es für die Unternehmen immer einfacher grenzüberschreitend tätig zu werden. Die Verfahrensvorschriften in den EU-Ländern haben aber leider nicht die gleiche Dynamik entwickelt. Erste Ansätze wie das Digitalisierungspaket und der EU-Mehrwertsteuer-Aktionsplan könnten hier Abhilfe schaffen, sind aber noch nicht in Gänze beschlossen.
Wir beantworten Ihre Fragen zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuersachverhalten und informieren Sie über Registrierungs- und Deklarationspflichten sowie gesetzliche Regelungen. Außerdem entwickeln wir individuell zugeschnittene Einzelfalllösungen fürs In- und Ausland.
Umsatzsteuerliche Registrierung
im In- und Ausland
Bei umsatzsteuerlichen Registrierungen in Deutschland und im Ausland gibt es zahlreiche Details, die im Einzelfall entscheidend sein können. Nutzen Sie hierfür unsere auf dieser Basis standardisierten und damit effizienten und kostengünstigen Prozesse.
Durch unser HLB-Netzwerk haben wir Partner in fast allen Ländern der Welt, insbesondere in den europäischen Ländern. Wir begleiten Sie bei der umsatzsteuerlichen Registrierung und übernehmen alle erforderlichen Aufgaben.
- umsatzsteuerliche Registrierung weltweit
- standardisierte umsatzsteuerliche Registrierung im Rahmen von Fulfillment-Programmen verschiedener Marketplaces
- Austausch mit ausländischen Beratern über zentrale Ansprechpartner
Umsatzsteuerrechtliche Stellungnahmen
für effektives Zeitmanagement
Wer in Deutschland oder einem ausländischen Staat registriert ist, hat dort laufend Umsatzsteuer-Meldungen abzugeben. Dabei können wir Sie selbstverständlich unterstützen.
Unser Fachmitarbeiter betreut Sie als direkter persönlicher Ansprechpartner, beantwortet Ihre Fragen und ermittelt die Datenbasis für die umsatzsteuerlichen Meldungen über die Reports der Marketplaces. Dadurch entfällt eine aufwendige „Nebenbuchhaltung“. Die enge Zusammenarbeit mit Ihren deutschen Steuerberatern garantiert, dass die Meldungen im Ausland mit den Deklarationen in Deutschland abgestimmt sind.
- IT-seitige Zusammenstellung der Datenbasis
- Überwachung der steuerlichen Fristen
- pünktliche und ordnungsgemäße Deklaration
- Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Jahresmeldungen
- zusammenfassende Meldungen
- Intrastat-Meldungen
Umfassende grenzüberschreitende Beratung –
aktiv, gestaltend und praxisorientiert
Bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen kommt es häufig zu komplexen steuerlichen Fragestellungen. Als steuerliche Berater begleiten wir Sie aktiv und gestaltend: als Ansprechpartner der Behörden oder bei der Begleitung von Außenprüfungen.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch generell bei der Lösung komplexer steuerlicher Vorgänge.
- Optimierung der umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen
- steuerliche Betriebsprüfungen im In- und Ausland
- Begleitung bei Rechtsbehelfs- und Klageverfahren im In- und Ausland
Lassen Sie uns konkret werden!
Teilen Sie uns gerne mit, für welche Länder Sie Beratungsbedarf zu umsatzsteuerlichen Registrierungen und darüber hinaus zu laufenden umsatzsteuerlichen Meldungen haben. Wir kontaktieren Sie direkt zu Ihrem persönlichen Thema und lassen Ihnen anschließend ein Angebot zukommen.